Unterhalt vom Kindesvater.

Guten Tag ihr lieben,
Mein Freund und Ich sind beide nicht Verheiratet und Leben auch noch nicht Zusammen.
Er verdient Max. 1200-1500€ und zählt deshalb den Unterhalt von sich selbst.
Jetzt fragen wir uns natürlich muss er es selber überweisen muss oder ob es die Unterhaltskasse abbucht und dann quasi mir aufs Konto tut ?..

Ich bin leider unerfahren wegen 1stes Baby 😊
Liebe Grüße

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Guten Morgen,

Er muss zahlen. 1072€ müssen ihm bleiben, den Rest muss er überweisen. Bzw das was er zahlen muss für den Zwerg.

Es ist Aberglaube das die Unterhaltskasse übernimmt. Klar, die zahlen, holen sich das Geld, wenn nötig mit Pfändung, vom Vater wieder.

Lg

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Guten Morgen ☺️
Ich glaube du hast ihre Frage nicht ganz richtig verstanden, sie wollte wissen ob der Freund den Unterhalt der Unterhaltskasse überweisen muss und die dann das wiederum auf ihr Konto überweisen 😅

Liebe TE: Nein, dein Freund muss den Unterhalt direkt auf dein Konto überweisen. Habt ihr denn ausgerechnet wie viel er zahlen muss?
Lg!

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Upps ok sorry.

Aber es ist richtig was Sie schrieben.

Die Unterhaltskasse word nur eintreten, wenn er die Zahlung verweigert. Aber auch nicht einfach so. Man muss das beantragen.

LG

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Die Frage wurde ja eigtl schon beantwortet- der Papa muss den Kindesunterhalt selbst auf das Konto der Mama überweisen. Der Unterhaltsbetrag / Mindestunterhalt richtet sich nach den Angaben in der "Düsseldorfer Tabelle".

Bekommst du ggf. Leistungen vom Jobcenter? Denn dann ist das echt ein heißes Eisen weil der Kindsvater der Kindsmutter ebenfalls zum Unterhalt verpflichtet ist ...

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Was ja bei 1500 nicht möglich ist, wenn man den KU abzieht.
Gegenüber der Mutter beträgt der Selbstbehalt 1200 Euro!

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Ja ich muss leider Geld vom Jobcenter bekommen.
Also dadurch das er dann 1080€ behalten darf würde mir gesagt das er kein Unterhalt an mich zahlen muss.

Ich verstehe aber nicht wieso 🤔. Er kümmert sich auch um den kleinen Täglich ...

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Er verweist die den Kindesunterhalt. Unterhalt für dich wird wohl nicht in Betracht kommen, da er schlicht zu wenig verdient, dass da was für dich übrig bliebe.

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Nicht ganz richtig.

Das Jobcenter hat, was Unterhalt angeht, ganz andere Berechnungsgrundlagen als wie ein Familiengericht oder das Jugendamt.

Die Gerichte richten sich an die Düsseldorfer Tabelle und an die Gegebenheiten des BGB.

Die beim Jobcenter sind an die Grundlagen des SGBII bzw. an Paragraph 33 SGB II gebunden. Und da zählt nicht nur ein übergegangener Anspruch auf das Amt für Kinder, sondern auch für die Zahlungsfähigkeit des Vaters gegenüber der Mutter.

Wenn der KV Erwerbseinkommen erzielt Und Kindesunterhalt zahlt, wird dieser natürlich seinem Einkommen in Abzug gebracht.

Aber dadurch die beim Jobcenter schauen, wie hoch ist der Grundbedarf des Vaters nach dem SGB2 , weil er und Mutter getrennt wohnen , wird der Grundbedarf des Vaters seinem Einkommen nach Abzug des Kindesunterhalts gegengerechnet. Kann schon möglich Sein das dadurch dem Jobcenter nach, möglicherweise ca. 100€ an die Mutter gezahlt werden müsden, was ihr natürlich auf ihre ALGII Leistungen angerechnet wird.

Haben wir alles schon durch... Uns war es dann irgendwann zu blöd und sind zusammengezogen.

Zwar wurden Dann keine Leistungen mehr vom Jobcenter gezahlt, aber mein Lebensgefährte hat Wohngeld bekomm Als wir zusamm gezogen Sind und ich dann für unsere Tochter Kinderzuschlag.

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Ist aber auch Geld vom Amt..

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