Betriebsbedingte Kündigung

Hallo,
mal eine Frage zur betriebsbedingten Kündigung.
Mein Freund ist seit 5 Jahren in Dauernachtschicht (5 Tage die Woche) bei einer Tankstelle beschäftigt.
Heute morgen erhielt er eine betriebsbedingte Kündigung zum 15.2.

Es liegen keine ersichtlichen Änderungen bzgl AG vor (keine Verkleinerung des Betriebes, kein Umsatzrückgang etc). Es wurde wohl seit längerem schon ein neuer AN speziell für Nachtschicht gesucht (also genau seine Stelle). Ob jemand eingestellt wurde, ist nicht bekannt.

Ist diese Kündigung rechtlich in Ordnung?

Es gab in letzter Zeit immer wieder Probleme mit der Chefin (nörgelig bei jeder Kleinigkeit). Wir hatten immer schon den Eindruck, dass sie meinen Freund los haben möchte, da er halt immer wieder seine Meinung offen gesagt hat, wenn etwas nicht ordnungsgemäß ablief.

Mein Freund ist geschieden, unterhaltspflichtig für 2 Kinder. Neben ihm gibt es auch ledige AN, die ersatzweise auch mal in Nachtschicht gearbeitet haben (WE oder wenn mein Freund Urlaub hatte).

Greift in so einem Fall nicht die Sozialauswahl? Oder ist das bei geschiedenen unrelavant, obwohl er Kinder hat?

Kennt sich jemand aus?

Danke schon mal
Gruß
Yanni

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Hallo Yanni,

wenn dein Freund seit 5 Jahren dort beschäftigt ist, gelten für seinen Arbeitgeber die verlängerten Kündigungsfristen nach § 622 Abs. 2 S. 1 BGB:

2 Monate zum Ende eines Kalendermonats, also erst zum 31.03.2019

Der Kündigungsschutz greift leider erst ab 10 Mitarbeitern.

VG

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Woher weißt Du denn, was im Arbeitsvertrag bzgl. Kündigungsfristen geregelt ist?
Und woher weißt Du, dass beim AG weniger als 11 AN beschäftigt sind? (Es müssen übrigens MEHR als 10 AN sein, damit der allgemeine Kündigungsschutz gilt!)

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Kürzer als BGB geht eigentlich nicht ;)

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Wieviele Mitarbeiter gibt es denn insgesamt? Davon hängt ab, ob eine Sozialauswahl überhaupt stattfindet.

Da der Kündigungstermin aber scheinbar falsch ist, würde ich zu einem Anwalt gehen und auch ganz wichtig, mich gleich heute arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit melden (damit es keine Sperre gibt, da ja eigentlich 3 Monate vorher gemeldet werden muss).
Die Meldung ist online oder telefonisch möglich.

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Zur Berechnung der Kündigungsfrist müsste man wissen, was dazu im Vertrag geregelt wurde. Dort könnte auch eine längere Frist als die gesetzliche geregelt sein. Die Kündigung zum 15.2. erscheint jedoch als nicht fristgerecht.
Allein deshalb sollte er gegen die Kündigung vorgehen.
Ob darüber hinaus der allgemeine Kündigungsschutz gilt (und damit bei betriebsbedingten Kündigungen eine Sozialauswahl zu treffen wäre), entscheidet sich danach, ob mehr als 10 AN beim AG beschäftigt sind.