Zum 2.Mal schwanger - Frage wegen Elterngeldantrag

Hallo ihr Lieben,
eigentlich müsste ich ja Übung darin haben Anträge zu stellen aber leider hab ich so Einiges vergessen.🙈
Ich möchte meinen Elterngeldantrag schon mal vorbereiten und meinem Arbeitgeber auch schreiben, dass ich meine jetzige Elternzeit kündigen möchte (Bin noch in Elternzeit -zweites Jahr)
Mein Entbindungstermin wäre der 12.06.2019
Bedeutet für mich, dass mein MuSchu am 01.05. beginnt, oder? Und bis zu diesem Datum sollte ich meine Elternzeit kündigen, richtig?
Ich habe gehört, wenn ich meine „alte“ Elternzeit vorher kündige, dann würde ich nochmal diesen Zuschuss vom Arbeitgeber bekommen.
Und da ich nun mittlerweile fast zwei Jahre nicht gearbeitet habe (im
Sommer werden es zwei Jahre) bekomme ich sicher nur den Mindestsatz von der Elterngeldstelle.
Gibt es sonst etwas was ich noch beachten müsste? Die doofen fragen tun mir leid aber ich würde gern alles richtig machen beim Antrag stellen.
Liebe Grüße,
Cheesie

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Genau wenn dein Mutterschutz am 1.5. beginnt solltest du die Elternzeit zum 30.4. kündigen.
Zum mindestsatz gibt es noch 75€ Geschwisterbonus, solange Kind 1 unter 3 ist

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Stimmt diesen kleinen Bonus hatte ich nicht bedacht. Dankeschön :)

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Du beendest dann die Elternzeit mit Wirkung des 30.4. und gehst ab 1.5. gleich in den Mutterschutz und ja, dann gibt es den vollen AG-Zuschuss und wie hattest du dein Elterngeld genommen? Davon hängt ab, welche Monate zur Elterngeldberechnung genommen werden und dann kannst du dir ausrechnen, ob es nur den Mindestsatz gibt

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Vielen Dank:)
Also mein Elterngeld hatte ich von September 2017 bis November 2018 bekommen. Zuerst Elterngeld Basis und die restlichen Monate dann auf Elterngeld plus umgestiegen. Da ich aber nicht wieder Teilzeit arbeiten gegangen bin, haben bekannte gesagt, ich würde dann nur den mindestsatz bekommen.

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Dein 1. Kind ist im September 2017 geboren? Dann werden die Monate bis November 2018 nicht berücksichtigt.

Fürs neue Kind zählen eigentlich die Monate Mai 2018 bis April 2019, da aber Mai 2018 bis November 2018 nicht berücksichtigt werden dürfen, zählen dafür 7 Monate von vor dem 1. Kind. Nur wenn du in der Summe in den Monaten weniger als 4600 Euro verdient hast, gibt es nur den Mindestbetrag von 300 Euro.