Hallo,
nehmt ein bissel Geld "in die Hand" und übergebt die Angelegenheit einem Rechtsanwalt dann versäumt ihr keine Fristen und der klärt für euch alles ab.
Halbwissen kann manchmal teurer werden als eine Vertretung durch einen Anwalt.
LG
Auch ein Anwalt kann die Vermögensverhältnisse der Verstorbenen nicht sicher klären. Er bekommt genauso wenig Einsicht in vorhandene Versicherungen (Lebensversicherung), Bankkonten, etc.
Ist das alles unklar, auch der Tanze die engen Kontakt hatte, könnte man einen Nachlassverwalter einsetzen. Dann kann man - soweit ich weiß - auch keine Schulden erben.
Natürlich gehen auch die Schulden auf die Erben über. Man kann sich nicht nur das Positive raussuchen.
Hallo
mein Beileid.
Als erstes würde ich klären ob es ein Testament gibt und wenn ja, wer als Erbe eingesetzt ist.
Dann könnt ihr alles weitere sehen
Alles Gute
Hallo,
Mein herzliches Beileid.
"Außerdem möchte ich noch erwähnen, dass meine Tante uns die letzten Jahre immer wieder gebeten hat das Erbe schon vor den Tod der Oma auszuschlagen. Mit der Begründung die finanzielle Belastung wäre doch zu hoch für uns...."
Diesen nett klingenden Ratschlag kenne ich leider. Er betraf bei uns in der Familie eine nette positive Summe Geld. Eine Person alleine könnte davon ...
"Müssen wir uns jetzt auch an den Kosten für die Beerdigung beteiligen."
Bei positivem Erbe gehen zuerst die Kosten für die Beerdigung ab und erst dann wird das Erbe aufgeteilt. Bei reinem negativem Erbe springt die Gemeinde ein. Die Gemeinde versucht natürlich nur in Vorleistung zu gehen.
"Welche Konsequenzen hat das für meine Schwester die Grundsicherung"
Vermutlich muss sie positives Erbe verbrauchen.
"und für meine Cousine die Alg2 bezieht"
Positives Erbe ist bis zu den Freibeträgen zu verbrauchen.
Negatives Erbe kann problemlos ausgeschlagen werden. Aber wenn das Haus keine Bruchbude oder überschuldet ist, müsste allein das ein positives Erbe sein. Sollte das Haus völlig überschuldet sein, wird sich die Bank einen Erbschein holen. Und dann werden alle Erben vom Gericht angeschrieben und erst dann läuft die Frist zur Ausschlagung.
Frag doch mal beim zuständigen Gericht nach ob das Verfahren schon eröffnet ist.
Gruß Sol