Frage zur Berechnung Elterngeld - ich steig nicht mehr durch

Hallo ihr Lieben.

Wahrscheinlich wird die Frage zum 100sten mal gestellt. Aber ich Blick nicht mehr durch. Es heißt, dass das Elterngeld anhand der letzten 12 Gehälter berechnet wird.
Ich habe 11,5 monate Gehalt.
Auf der Seite elterngeld.de habe ich gelesen, dass nichts ausgeklammert werden muss, wenn es dadurch zum Nachteil kommt. Wenn allerdings Mutterschaftsgeld / MuSchu berechnet bzw. ausgeklammert wird, müsste ich ja nicht die letzten 12 Gehälter angeben sondern die letzten 12 vor MuSchu aber da hatte ich keinerlei finanzielle Einkommen.

Was ist jetzt korrekt und an wen könnte ich mich persönlich wenden?

Liebe Grüße

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... na an die Elterngeldstelle 😉

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Verstehe ich nicht ganz.
Was hattest du denn vor dem mutterschutz?
Du sagst doch erst 11,5 Monate Gehalt? Der mutterschutz vor der Geburt ist doch nur 6 Wochen

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Soll heißen du hast nur 11,5 Monate vor dem Mutterschutz gearbeitet? Das macht nichts, das ist nicht wie beim Arbeitslosengeld wo man 12 Monate arbeiten muss um einen Anspruch zu erwerben. Wenn dir jetzt zwei Wochen fehlen fällt das Elterngeld eben ein bisschen geringer aus.

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Ich habe den Job 15.11.17 begonnen und mein Sohn kam am 10.11.18. ET war der 31.10.18.

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Joa aber wie gesagt der Elterngeldanspruch ist nicht an die Länge der vorherigen Arbeit geknüpft, es kriegen ja auch Hausfrauen Elterngeld, lediglich bei der Höhe gibt es Unterschiede weil Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld keine Rolle spielen.

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