AG muss Kürzung des Urlaubs in EZ erklären?!

Hey ihr Lieben.
Nach den Threads bezüglich Urlaub im BV etc pp, bin ich im Internet darauf gestoßen, dass ein AG seinen MA in EZ schriftlich mit Empfang darüber aufklären muss, dass er in der EZ den Urlaubsanspruch pro vollem Monat um 1/12 kürzt.
So wie ich das lese, gab's da 2015 auch ein Gerichtsurteil zu.
Wieso ich frage? Ich habe gekündigt in meiner Elternzeit. Gestern :). Ich hatte schon Ärger mit meinem AG bezüglich Resturlaub von vor dem Mutterschutz (hatte ein BV von ihm!). Habe das anwaltlich prüfen lassen : Urlaub den ich vorm BV nicht nehmen konnte, steht mir zu sobald ich aus der EZ zurück komme und wieder arbeite. Bei mir sind das 11 Tage von vor dem BV und 15 Tage für bis Mutterschutz endete (bei mir der 27.06.).
Naja jedenfalls überlege ich nun, sollte er mir nun nicht meine 26 Tage vergüten (hab ja gekündigt und kann ihn nicht mehr nehmen), mal einen Fachanwalt für EZ aufzusuchen, da mein AG mir nie schriftlich erklärt hat, dass er meinen Urlaubsanspruch in der EZ kürzt. Logisch : bei 12 Monaten hat man 0 Urlaub durch Kürzung.
Soweit dazu.
Frage nun : hat je einer von euch so eine "Erklärung" von AG bekommen wenn ihr in EZ wart oder euer Partner?! Habe schon andere Muttis gefragt. Eine Antwort von einer ausm öD steht noch aus :).
Hier mal der Link dazu, damit ihr nachlesen könnt, was ich versucht habe hier zu erklären ;).
LG von mir

https://buse.de/insights/kostenfalle-urlaubsabgeltung-bei-ausscheiden-zum-ende-der-elternzeit/

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Ich kenne diverse, die das so geregelt haben, wie du vorschlägst und das Geld bekommen habe, da der AG keine Kürzung erklärt hat.

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Mein Urlaub wurde gleich schriftlich mit der Bestätigung der Elternzeit gekürzt.

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Ja selbstverständlich muss diese Erklärung des AG erfolgen, sonst darf er den Urlaubsanspruch nicht kürzen. Bist Du Dir sicher, dass dein AG wirklich in keinem Dokument diese Kürzung erklärt hat? Bei uns zB wird die Dauer der beanspruchten Elternzeit dem AN bestätigt in einem Schreiben, in dem eben auch die Kürzung gem. § 17 BEEG erklärt wird. Ich kenne auch Unternehmen, die diese Kürzungsregelung bereits im Arbeitsvertrag stehen haben.
-> und wichtig: er kann auch nur für VOLLE Monate EZ kürzen. Wenn Du zB Deine EZ mitten im Monat beginnst, kann dieser Monat nicht gekürzt werden.
Falls die Kürzungserklärung bei Dir wirklich nicht geschehen ist, steht Dir der volle Urlaubsanspruch für die gesamte EZ zu. Sobald die Kündigung bei Deinem AG eingegangen ist, kann er diese Erklärung auch nicht mehr nachholen.

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Hallo hippogreif und danke für eure Antworten bis jetzt.
Wir sind ein Kleinbetrieb. Da hat keiner Ahnung von "Gesetzen". Für mein BV musste ich denen mit dem Arbeitsschutz drohen, damit sie eine Gefährdungsbeurteilung gemacht haben. Und zack war ich weg.
Ich hab bei 2 Kindern immer meine EZ angemeldet und den "Empfang" unterzeichnen lassen. Mir wurde nie bei 2 Kindern schriftlich "erklärt", dass mein Anspruch gekürzt wird. Einen Arbeitsvertrag hatte ich auch nie (13 Jahre).
So wie ichs im Link verstehe, hat mein AG nun noch bis zur Kündigungsfrist (28.02.) Zeit mir die Erklärung auszuhändigen.
Die Chancen würden also tatsächlich bestehen, diesen Urlaub einzuklagen? Mein Mutterschutz war 27.06.2016 zu Ende. Seitdem bin ich in Elternzeit. Ganz schön viel Urlaub :).
Aber ernsthaft : keine meiner Bekannten oder Freundinnen haben das bekommen. Diese Erklärung vom AG. Meine Schwägerin hat im Sommer ihr Kind bekommen. Da kam nur vom AG schriftlich, dass er ihre Elternzeitanmeldung angenommen hat und die Zeit bestätigt. Keine Erkärung zwecks Urlaubskürzung in der EZ. Das muss ja der Elternteil in EZ "quittieren" steht da. Den Erhalt der "Aufklärung". Hab ich nie gehört. Bin da durch Zufall drüber gestolpert.
Naja für mein 1.Kind krieg ich nach 7 Jahren bestimmt eh nix mehr (EZ 10/2011 bis 09/2012). Aber für mein Jüngstes Kind nun. Mhm. Interessant.

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"So wie ichs im Link verstehe, hat mein AG nun noch bis zur Kündigungsfrist (28.02.) Zeit mir die Erklärung auszuhändigen."
DA hast du dich verlesen, da du scheinbar nicht mehr dort arbeitest, also den Urlaub nicht mehr nehmen kannst, ist er direkt in Geldanspruch übergegangen und der ist unkürzbar. Damit kann der AG nicht mehr kürzen nach Abgabe deiner Kündigung.

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