Mein Mann und ich grübeln gerade über die Elternzeit bzw. eher das Elterngeld.
Mein ET ist der 25.03.2019
Mein Mann will im 2. LM Elterngeld Plus ohne Tz, im 5. LM Elterngeld Plus mit Tz (24 Stunden) und im 12. LM Basiselterngeld ohne Tz beantragen.
Laut dem Elterngeldrechner geht das auch.
Nun stellt sich uns nur die Frage ob sich die wöchentliche durchschnittliche Arbeitszeit von maximal 30 Stunden nur auf den 5. LM bezieht oder auf die kompletten Monate in denen der 5. LM liegt (in unserem Fall voraussichtlich Oktober und November).
Über eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Elterngeld Plus mit Teilzeit Ehemann
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(1) 31.01.19 - 21:57
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(2) 31.01.19 - 22:28Guten abend
Das bezieht sich nur auf die Monate, in denen auch gearbeitet wird. Und gilt pro Monat dann. Also euer Plan funktioniert so, wenn der AG zustimmt.
(3) 01.02.19 - 09:58Elterngeldsachen beziehen sich immer auf Lebensmonate, nie auf Kalendermonate.
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