Überstunden abfeiern vor Mutterschutzfrist

Hallo,

ich bin festangestellt in Teilzeit 20 Std./Woche. Mein Mutterschutz beginnt Anfang Mai. Vorher nehme ich noch meinen anteiligen Jahresurlaub, sodass ich Mitte April das letzte Mal arbeiten gehe.
Nun habe ich auch noch Überstunden, die ich mir ungern auszahlen lassen möchte, sondern lieber abfeiern, also quasi noch eine Woche vorn dran hängen (sind ca. 20 Überstunden). Ich denke, das Ende der Schwangerschaft wird wieder recht beschwerlich und da bin ich über jeden Tag frei dankbar.

Wie ist meine rechtliche Situation gegenüber dem AG? Wie vehement kann ich mir das einfordern? Oder muss ich eine Auszahlung der Überstunden akzeptieren, wenn der AG das so will?

Viele Grüße
Mrs Pearce

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Ich habe das gleiche "Problem" konnte aber alles klären. Ich habe jetzt bis zum Mutterschutz jeden Freitag frei, so kann ich meine Überstunden abfeiern und den restlichen Urlaub nehmen. Eine 4 statt 5 Tage Woche ist in der Schwangerschaft für mich sehr angenehm und für meine Kolleginnen besser, als wenn ich noch eher raus bin. Ich finde diese Lösung für mich persönlich super, aber wie es rein rechtlich aussieht, kann ich dir leider auch nicht sagen.

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Rechtlich kann er dir verwehren, die Überstunden jetzt abzufeiern und ausgezahlt werden die erst mit Vertragsende, sofern nichts anderes vertraglich festgelegt.

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Dazu müsstest du zunächst mal einen Blick in deinen Vertrag werfen, was dazu geregelt ist. dann solltest du den Abbau schriftlich beantragen und schauen was kommt.
Was machen müsste man ja erst, wenn es abgelehnt wird