Elterngeld nach Steuerklassenwechsel

Hallo zusammen,

wir haben nach bekannt werden der Schwangerschaft die Steuerklasse gewechselt.
Das ging dann leider erst zum 01.02.

Ich habe gelesen, dass min. 6 Monate in der neuen Steuerklasse volles Gehalt bezogen werden muss, damit diese für die Errechnung des Durchschnitts herangezogen wird.

Bei uns ist der Errechnete Termin korrigiert worden auf 06.09.2019-
Also Beginn Mutterschutz am 26.07.

Damit ich auf die 6 Monate komme, müssten wir auf 4 Tage Mutterschutz verzichten, um den Juli noch volles Gehalt zu bekommen, korrekt?

Passt das so oder habe ich einen Denkfehler?

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Ja, das passt so, ist bei uns ähnlich.

Es sei denn, du hast im letzten Jahr geheiratet (und damit von SK 1 in 4 gewechselt). Dann können auch weniger als 6 Monate ausschlaggebend sein, denn es wird die SK herangezogen, in der man im letzten Jahr ÜBERWIEGEND war. Wenn du also im letzten Jahr insgesamt in 3 Sterklassen warst, reichen auch weniger als 6 Monate aus.

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Soweit ich weiß musst du sogar mittlerweile 7 Monate in Steuerklasse 3 gewesen sein damit diese Steuerklasse anerkannt wird, sofern du vorher schon länger in Steuerklasse 4 warst, da bei 6 und 6 ja keine Steuerklasse überwiegt... so wurde mir das zumindest erklärt und so habe ich es auch auf der Elterngeld-Seite gelesen

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Also wir haben im September geheiratet und sind in 4/4 gewechselt.

Juli19 wäre letzter Arbeitsmonat, also ist es wie folgt: (letzten 12 Monate)

August18 = Steuerklasse 1
September18 = wechsel in Steuerklasse 4
Oktober18 = Steuerklasse 4
November18 = Steuerklasse 4
Dezember18 = Steuerklasse 4
Januar19 = Steuerklasse 4
Februar19 = wechsel in Steuerklasse 3
März19 = Steuerklasse 3
April19 = Steuerklasse 3
Mai19 = Steuerklasse 3
Juni19 = Steuerklasse 3
Juli19 = Steuerklasse 3

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Achso, Juli ist dann natürlich ggf. um 4 Tage verkürzt. Oder wir kürzen den Mutterschutz.

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