Steuerklassenwechsel immer sinnvoll ?

Guten Morgen,

Ich habe leider keine Ahnung von Steuerklassen und frage deswegen hier mal nach.

Mein Mann und ich haben letztes Jahr ein Baby bekommen und danach noch geheiratet.
Die Steuerklassen haben wir bisher noch nicht gewechselt, ich bin zur Zeit noch in Elternzeit.

Nach der Elternzeit möchte ich mit 10 Wochenstunden mit dem arbeiten anfangen.

Mein Mann arbeitet Vollzeit.

Unser Verdienst war vor meiner Schwangerschaft gleich, künftig wird er also ca 4 mal so viel verdienen wie ich.

Nun meine Frage:
Macht es immer Sinn, die Steuerklassen von 4/4 auf 3/5 zu wechseln ?
Oder ist das im Endeffekt - aufs Jahr gesehen - egal ?

Eine Freundin meinte letztens dass man damit 3/5 insgesamt weniger Steuern zahlt, aber ich dachte immer, die Steuerlast verändert sich nicht und dass man am Ende vom Jahr immer gleich viel gezahlt hat.
Nur dass wir mit 4/4 eine Rückzahlung bekommen während wir mit 3/5 am Ende evtl noch einiges nachzahlen müssen ?

Habe ich einen Denkfehler oder können wir einfach ohne Nachteile bei 4/4 bleiben ?

Wir sind übrigens beide Beamte, können also weder arbeitslos werden noch ins Krankengeld fallen. Das wären jetzt nämlich die einzigen Punkte die in meinen Augen einen Wechsel zu 3/5 sinnvoll machen würden.

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Die Steuerklasse regelt nur die monatliche Vorauszahlung, berechnet und festgelegt wird es erst bei der Einkommensteuererklärung.

Die mögliche Steuerersparnis durch Heirat entsteht nicht durch die Steuerklassen, sondern durch das Splittingverfahren.


Du siehst das also richtig.

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Hallo,
es gibt nur eine Jahressteuerlast, wie dir schon gesagt wurde. Die Steuerklassen sind quasi nur Hilfen, um die Jahressteuerlast in möglichst sinnvolle 12 Teile zu teilen.

Allerdings hat deine Freundin trotzdem irgendwie recht. Denn tatsächlich zahlt ihr derzeit deutlich zu viel Steuern jeden Monat. Ihr gebt also dem Finanzamt einen kostenlosen Kredit. Klar ist die Steuerklasse 1 mit der Steuerklasse 4 quasi identisch, jedoch rutscht ihr ja in den Splittingtarif durch die Ehe. Damit zählt ja das Familieneinkommen und dann wird im Splittingtarif geschaut - außerdem kann es ja durchaus sein, dass das Kindergeld keineswegs das Existenzminimum eures Kindes abdeckt und euch da noch der Freibetrag zusteht.

Ich bekomme auch bei 3/5 vom Finanzamt immer noch sehr viel Geld wieder - deutlich mehr als 2 Netto-Monatsgehälter. Es kommt immer darauf an, was man noch geltend machen kann.

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Hallo,

Dann sehe ich für euch auch keine Vorteile...

Denn Arbeitslosengeld, Krankengeld bedenken viele nicht ;)

Ich würde in 4/4 bleiben aber auf jeden Fall Steuererklärung abgeben

Liebe Grüße

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ALG wird nicht vom Netto berechnet, sondern vom Brutto. Also völlig egal.

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Ah ok...
hatte mich damit noch nicht so genau berechnet.

Danke für den Hinweis.

Lg