„Weihnachtsgeld“ tvöd Mutterschutz bis Februar

Hallo,
Vielleicht kann mir jemand die Frage beantworten. Ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Meine Tochter kam im Dezember 18 zur Welt. Der Mutterschutz ging bis 6.2.19.
Wie verhält sich das denn mit der Jahressonderzahlung für 2019? Der AG kann ja für jeden Monat Elternzeit (bis Februar 20) kürzen. Aber für den MuSchu sollte ich dann anteilig was bekommen? Und wenn ja, „nur“ für Januar oder auch noch für Februar?

Vielen Dank! 🌺

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Gekürzt werden dürfte höchstens ab März, denn für jeden Tag, wo du einen Anspruch auf Zahlungen hast, hast du für den Monat Anspruch auf die Jahressonderzahlung.

Soviel ich weiß bekommst du aber 2019 noch die volle Jahressonderzahlung, wenn dein Mutterschutz bis in 2019 rein ging. Aber da bin ich mir nicht ganz sicher.

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Super, vielen Dank für deine Antwort! Du hast mir bisher immer geholfen! 👍😊🌺
Schön zu hören, dsss der Februar auch komplett eingerechnet wird.
Das komplette Jahr wäre ja Wahnsinn. Da rechne ich aber mal lieber nicht mit. Januar und Februar sind schon schön. 👍

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Für die Mutterschutzzeit darf dir die Jahressonderzahlung nicht gekürzt werden.

https://www.sueddeutsche.de/news/karriere/arbeit-weihnachtsgeld-darf-wegen-mutterschutz-nicht-gekuerzt-werden-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-141222-99-01455

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Danke dir! Das dachte ich mir. Mich hat besonders interessiert, ob es nur für volle Monate gilt. Aber es scheint ja sogar der Februar noch als ganzer Monat eingerechnet zu werden.

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Da ich nur den Mutterschutz nutze und mein Mann Elternzeit nimmt, habe ich das auch recht schnell wissen wollen. ;-) So ein 13tes Monatsgehalt hilft in der ElterngeldPlus-Zeit doch mal aus...

LG
Muriel 🐇

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