Mutterschutzfristen

Hallo,

also irgendwie blicken meine Schwester und ich nicht mehr durch. Arbeitgeber, das Internet und die Krankenkasse: Alle rechnen anders.

VET war der 06.04.2019
Elternzeit 1. Kind ging bis zum 25.02.2019 und wurde von der Mutter zum 22.02.2019 vorzeitig beendet. Weil der Muschu ja ab dem 23.02.2019 beginnt.

Das Kind wurde nun am 13.02.2019 geholt.

Arbeitgeber sagt, dass die erste Elternzeit maßgebend ist (25.02.) und somit Muschu am 26.02. beginnt und ab da eben Mutterschutzgeld gezahlt wird.

Nach unseren Berechnungen fängt Muschu am 13.02.2019 an. Aber die Elternzeit geht ja bis 22.02.2019?

Die Krankenkasse hat berechnet 02.01.2019 bis 08.05.2019

Was stimmt denn jetzt?

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Ok, nachdem meine ganze Antwort weg ist, noch mal langsam:

Hat sie Mutterschaftsgeld bei der KK vor der Geburt des Kindes schon beantragt gehabt? Wenn nein hat die KK recht. Wenn ja, beginnt ihr Mutterschutz am 13.2. und geht bis zum 19.6.

Hat die den Antrag auf vorzeitige Beendigung der Elternzeit zum 22.2. gestellt? Wenn ja bekommt sie AG-Zuschuss ab dem 23.2., wenn nein erst ab dem 26.2.

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Hallo,

Mutterschaftsgeld bei der KK wurde nicht beantragt, da ihr die Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstermin einen Tag vor der Not-Sectio von der Hebamme ausgestellt worden ist. Sie konnte es nicht am nächsten Morgen wegschicken.

Ja, wie gesagt, die Elternzeit ist vorzeitig zum 22.02.2019 beendet worden.

Die Krankenkasse sagt, dass der Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gleich wie die 13 Euro zahlen muss. Arbeitgeber sagt telefonisch, dass es nicht so ist.

Also Zahlung Zuschuss AG ab 04.01.2019

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"Die Krankenkasse sagt, dass der Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gleich wie die 13 Euro zahlen muss. Arbeitgeber sagt telefonisch, dass es nicht so ist.

Also Zahlung Zuschuss AG ab 04.01.2019 "
Das zeigt wie wenig Ahnung die KK hat, denn in Elternzeit gibt es nur 13 Euro täglich und die Elternzeit ging nun mal leider bis 22.2.
Aber 23.2. muss der Ag aber den Zuschuss zahlen. Mit welcher Begründung will er die vorzeitige Beendigung der Elternzeit verweigern?

Ist übrigens ein typisches Beispiel, warum man sich rechtzeitig und nicht erst auf den letzten Drücker um die Bescheinigung für den Mutterschutz kümmern sollte (warum hat sie sich das nicht vorher geben lassen?!?), denn so verliert sie einiges an Geld. Wobei sie Glück hat, dass sie ja vorher scheinbar nicht gearbeitet hat, denn sonst würde sie noch mehr Geld verlieren.

Also die KK muss ab 4.1. zahlen, der AG nicht. Die KK soll mal eine Rechtsgrundlage dafür finden, warum der AG in Elternzeit den AG-Zuschuss zahlen soll!

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