Tz in Elternzeit / Kündigung

Hallo zusammen, vielleicht kam hier jemand helfen.
Vorgeschichte Kind 1 wurde im 02/2016 geboren, kind 2 im 09/2017. Ich bin im Elternzeit von Kind 2.
Ich habe 2 Jahre Elternzeit angegeben und ab Mai 2019 tz mit 23 Stunden ( Voraussetzungen sind erfüllt), ich habe mich fristgerecht im Januar gemeldet, darauf hin bekam ich eine Stellenausschreibung (intern) und musste mich wie alle bewerben. Sonst kein Angebot. Stelle wäre ab 01.04. Mit 24h,

Nun ist Es so das es so Aussieht als geht die Stelle intern an einen Mitarbeiter der eine Stelle hat.
Ich wäre völlig ausreichend qualifiziert, kenne die Abteilung von früher.

Mein kleiner ist in der Eingewöhnung und ab April angemeldet.

Wie ist es wenn man mir die stelle nicht anbietet?
Es wird demnächst noch was frei mit geringerer Bezahlung ( stelle ist für mich nicht interessant).. Muss ich diese dann annehmen? Kann ich auf meine alte gehaltsstufe pochen wenn sie mir nichts entsprechendes anbieten können?
Ich habe mich ja schließlich auf die angemessene Stelle beworben? Ich kann mir weniger nicht erlauben auf Grund der Kita kosten.

Wie ist es sonst.. Ich habe 3 Monate Kündigungsfrist zum quatalsende.. Die nun ja fast schon wieder abläuft weil man für die stelle im April noch Nichts endgültig gesagt hat.. Habe ich ein sonderkündigingsrecht weil man mir nichts gibt? Wäre es sinnvoller meine Elternzeit zu verlängern und woanders tz in elternzeit zu arbeiten?


Das ist so verzwickt. Hilfe ://

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Wenn du direkt mit der Anmeldung deiner Elternzeit die Teilzeit beantragt hast ist die Frist für die Ablehnung durch den AG lange vorbei.

Genau da würde ich ansetzen.

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Danke, ja das habe ich im Antrag nach Geburt direkt angegeben.

Aber was ist wenn sie mir eine wesentlich schlechtere Stelle anbieten?
Bin davor in einer Spezialisten Funktion im der Bank gewesen mit gutem Studium.

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Du hast TZ nach der EZ beantragt? Was bietet der AG dir denn als Vollzeitstelle an, wenn er die TZ-Stelle ablehnen will? Du hast ja Anspruch auf eine Stelle nach der Elternzeit in deiner Gehaltsklasse und mit ähnlichen Aufgaben,

Ansonsten würde ich die Elternzeit verlängern und TZ in EZ beantragen, denn da der AG dir ja die Vollzeitstelle bieten muss, kann er bei eh vorhandenen TZ-Stellen deine TZ dort nicht ablehnen. Da gibt es sicher keine dringenden betrieblichen Gründe für.

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Ich sehe gerade das sollte ja TZ in EZ sein, dann ist diese bereits genehmigt (weil nur bis 4 Wochen nach Antrag abzulehnen geht) und der AG muss dir eine Stelle entsprechend deiner Qualifikation und deines Gehaltes anbieten.

Nur die Arbeitszeiten sind nun natürlich nicht fest, wenn du sie leider nicht mit beantragt hast.

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Die Zeiten wären um Moment meine kleinste Sorge, das Problem ist im Moment viel mehr das sie mir nichts anbieten.

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Sie brauchen dir nichts anbieten, du hast ja was (nämlich deine Stelle), sollten sie dich da nicht mehr haben wollen, müssen sie dir was anderes anbieten.

Ansonsten gehst du am ersten Arbeitstag eben einfach hin und guckst, sie haben deine Teilzeit genehmigt und müssen sie bezahlen, auch wenn du keine Arbeit angeboten bekommst!