Frage bzgl. Verspäteter Lohnzahlung nach AG-Wechsel

Hallo,

ich habe zum 15.03.19 den Arbeitgeber gewechselt.

Im Arbeitsvertrag ist kein Zahltag festgelegt, aber Lohn kam immer 15.-18., dieser ist ja nun schon deutlich verstrichen. Auf Nachfrage bei einem ehemaligen Kollegen gab es bereits Geld. Letzten Donnerstag habe ich angerufen um nachzufragen - beim ersten Mal wurde vom Chef direkt aufgelegt, beim zweiten Mal hatte ich die Chefin dran (die auch für Lohnzahlung zuständig ist), sie meinte, es wird die Tage.

Wie gehe ich am besten vor? Wie lange muss man sich so hinhalten lassen?

LG Anita

1

Hinhalten lassen muss man sich gar nicht. Aber hast du denn alles andere schon bekommen (Lohnzettel, Zeugnis).

4

Hallo,

nein, habe ich nicht. Allerdings gab es die Lohnzettel auch immer zwischendurch im Büro.
Aber, wie gesagt, der Lohntag ist durch und ich weiß von ehemaligen Kollegen, dass auch die Zahlung schon lange raus ist.

2

du hast zwei Möglichkeiten
1. dauernd anrufen und nachfragen
2. gerichtsfest anmahnen und wenn nach der Frist nichts kommt Lohnklage erheben. Das geht ganz einfach am Arbeitsgericht ohne Anwalt. Der Rechtspfleger hilft bei der Formulierung.
Natürlich kann man im nächsten Telefonat auch das Wort Lohnklage mal fallen lassen.

5

Hallo,

danke für deine Antwort.
Wie lange muss man denn nochmal eine Frist setzen, damit es gerichtsfest ist?

LG

7

Mit gerichtsfest ist nicht sie Frist sondern der Zugang des Schreibens gemeint. also am besten persönlich abgeben und quittieren lassen oder unter neutralem Zeugen per Einwurfeinschreiben zustellen lassen.
Als angemessene Frist würde ich maximal 14 Tage sehen.

3

Wirst du denn überhaupt schon für März bezahlt, wenn du ja erst zum 15. angefangen hast? Also ich zb erhalte mein Gehalt immer am 28. für den laufenden Monat. Vielleicht bekommst du ja erst im April dein Gehalt für den halben März und halben April?

6

Hallo,

von meinem neuen AG erhalte ich natürlich erst im April den Lohn für März. In meiner Situation geht es aber um den alten AG und momentan die Zahlung für Februar.
LG

8

Dann per E-Mail eine Frist von maximal ein paar Tagen setzen, wenn sie nicht nachkommt dann definitiv Lohnklage! Sie erinnert mich an meine Chefin ;)