Elterngeld und Kleingewerbe

Hallo Allerseits,

ich befinde mich momentan in Elternzeit und bekomme Elterngeld, welches ich mir auf zwei Jahre aufteile.

Nun überlege ich schon seit einiger Zeit, ob ich ein Kleingewerbe anmelden soll um selbstgemachten Schmuck (bisher nur Hobby) im Internet zu verkaufen (z.B. bei Etsy).

Es geht mir nicht darum, reich zu werden, da bin ich realistisch.
Ich möchte es gerne für mich tun, da ich viel Freude an der Tätigkeit habe und auch noch etwas anderes machen möchte, was nichts mit Baby oder Haushalt zu tun hat.

So. Meine Frage ist nun, ob sich das in irgendeiner Weise auf mein Elterngeld auswirken könnte? Soweit ich weiß, müsste ich das Kleingewerbe ja schließlich bei der L-Bank angeben, oder?

Vielen Dank vorab!

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Jedes Einkommen muss gemeldet werden.

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Hallo Marl84,

ja danke, das war mir fast klar.:-)

Meine Frage war, in wieweit sich eventuelles Einkommen (aus dem Keingewerbe) auf das Elterngeld auswirken würde.

Gibt es da z. B. eine gewisse Grenze, bis zu der das Elterngeld gekürzt werden kann? Ober sonstige wissenswerte Fakten? Vielleicht auch speziell in Verbindung zum Thema Kleingewerbe?

Vielleicht ist ja eine andere Mutter in Elternzeit hier und kann mir ihre Erfahrungen diesbezüglich berichten....

LG

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Ich hab im Internet eine Seite gefunden, auf der ganz gut (in groben Zügen) erklärt wird, was ich wissen wollte..

Falls jemand hier gelandet ist, der Ähnliches vor hat wie ich und sich die gleichen Fragen stellt, hier der Link:

https://www.einfachstartup.de/nebenberuflich-selbststaendig-in-der-elternzeit/