Rechtliche Grundlage

Hallo ihr Lieben,

Mein Partner und ich haben eine Tochter die nun 9 Monate alt ist. Da ich wieder arbeiten gehen musste brauchen/ brauchten wir eine Betreuung für sie. Diese haben wir auch gefunden durch bekannte usw. Sie hat wohl eine Ausbildung als Erzieherin und eine Weiterbildung in Krippenpädagogik. Alles schön und gut. Aber als es dann anfing das meine kleine zu ihr ging (wir hatten kurzfristig den Antrag fürs Jugendamt ausgefüllt) das sagte die "Tagesmutter" alles gut wegen dem Antrag sie ist auf das Geld nicht angewiesen usw. (Vor dem ausfüllen des Antrages hab ich sie mehrfach gefragt ob sie auch eingetragen beim Jugendamt ist und das sie übers Jugendamt bezahlt wird, sie bejahte alles) dann hat das Jugendamt irgendwann angerufen und sagte sie müsse sich erst eintragen sonst übernehmen sie keine Kosten. So, nun sie möchte sich nicht eintragen lassen (sie hat uns diesbezüglich also angelogen) und verlangt nun Geld für die geleisteten Stunden. Aber wir haben ja gar keinen Vertrag, und sie hat uns belogen. Ich sehe also nicht ein sie dafür auch noch zu bezahlen. Kann sie Geld einklagen? Ich mein wäre es nicht auch Schwarzarbeit, sie hat es ja nirgendwo angemeldet?

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Also ich sehe es etwas anders als die meisten.

Ja, ihr habt mündlich einen Vertrag geschlossen und ja, sie hat eine Leistung erbracht.

Aber sie hat euch über die Voraussetzungen getäuscht, hättet ihr gewusst, dass sie keine Zulassung beim JA hat, hättet ihr ja nie den Vertrag mit ihr geschlossen.

Sie hat euch also über Tatsachen getäuscht und möchte sich dadurch nun einen Vermögensvorteil beschaffen.
Das geht für mich stark in Richtung Betrug...

Ich kenne mich mit dem BGB nicht aus,könnte mir aber vorstellen, dass der Vertrag unter solchen Bedingungen rechtswidrig ist.

Lass dich mal von einem Anwalt beraten und schreib uns doch, was der gesagt hat.

Ich würde die Rechnung erstmal nicht zahlen !

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Betrug setzt Absicht voraus.

Ich denke mal eher, das zwei die beide keine Ahnung hatten, von einer Bekannten zusammengebracht wurde und das Unglück seinen Lauf nahm.
Die TE spricht die ganze Zeit von 'beim Jugendamt eingetragen', die Betreuerin denkt 'Klar, meine Ausbildung wird da schon eingetragen sein' und beide denken, das Jugendamt wird zahlen.

Wenn ich einen Versicherungsschaden am Haus reparieren lassen möchte und ein Bekannter vermittelt mir einen talentierten Autodidakten und ich sage dem 'Leg' los' dann erbringt der eine Leistung, die ich bezahlen muss.
Selbst wenn ich den 15mal frage, ob das auch wirklich die Versicherung übernimmt und er jedesmal bejaht, bedeutet das nicht, das er weiss, das meine Versicherung die Reparatur nur bei Ausführung durch einen Meisterbetrieb bezahlt. Weil er für die Frage der Kostenübernahme eben nicht mein Ansprechpartner ist, sondern die Versicherung.
Das er keine Ahnung hat, berechtigt mich vielleicht den Vertrag sofort zu kündigen, aber noch lange nicht dazu, ihn für die schon geleistete Arbeit nicht gemäss Absprache zu entlohnen.

Betrug wäre es, wenn der talentierte Autodidakt mir ausdrücklich versichert, er wäre ein eingetragener Meisterbetrieb.

Grüsse
BiDi

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Aber genau so kam es bei mir beim lesen an:
Dass die TM sie bewusst täuschte und ihr einredete, dass sie vom Jugendamt bezahlt wird, obwohl sie wusste, dass das nicht der Fall ist.

Sorry, sie ist TM, sie muss doch wissen ob sie beim JA so registriert ist, dass die die Gebühren übernehmen ?

Das ist wie wenn du dein Kind in einen Kindergarten steckst; dort wird dir versichert, dass du nur die 100 Euro Eltern Anteil zahlen muss und später stellt sich raus, dass das ein komplett privater und nicht geförderter Kiga ist und du sollst nun 2000 Euro bezahlen 🤷🏻‍♀️

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Hallo

Hat sie das Kind denn betreut?

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Puh. Ich kann dir dabei leider ansich nicht helfen, vermute aber mal dass einer von euch in der Beweispflicht ist.
Ich hoffe ihr habt eine Rechtsschutz? Die haben meistens Hotlines wo du dich vorab informieren kannst und mit Kanzleien verbunden wirst.
Bis dahin natürlich erstmal nichts zahlen.

Natürlich soll die Betreuerin ihr Geld bekommen, aber wenn deine Aussage der Wahrheit entspricht, hat das einen ganz schön bitteren Beigeschmack.

Habt ihr denn einen Plan B für die Betreuung?

Alles Gute euch.

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Ja meine kleine ist in Betreuung alles gut. Aber wir haben ja keinen Vertrag. Und ohne diese Lüge wäre Minna gar nicht in ihre Betreuung gegangen. Ich kann nicht beweisen das sie das sagte weils im persönlichen Gespräch war aber sie kann auch nicht beweisen das ich persönlich sie bezahlen will weil das nie zu Debatte stand.

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Und es wäre ja auch Schwarzarbeit wenn sie jetzt Geld verlangt, dass kann sie ja dann schlecht einklagen oder nicht?

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Hallo, sie hat dein Kind betreut und dafür steht ihr rückwirkend Bezahlung zu, klar. Das Wort Schwarzarbeit würde ich nicht in den Mund nehmen, da wärt ihr Beide dran. Dass ihr keinen Vertrag habt, ist euer beider Schuld. Macht vor der nächsten Betreuungssituation einen Vertrag oder schaut euch nach einer anderen Betreuung um. Ich hätte bei der Dame kein gutes Gefühl, v.a. kann sich euer Baby überhaupt nicht äußern, wie es da abläuft....
VG

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Warum bin ich dann mit dran?
Es ist ja so sie verlangt Geld jetzt. Und vorher war es ja so das es gemeldet wäre durch das Jugendamt wenn sie denn eingetragen gewesen wäre.
Wenn ich sie jetzt bezahlen würde, würde es Schwarzarbeit sein aber das will ich ja nicht. Es sollte ja alles seine Richtigkeit haben aber sie hat ja nun mal einfach gelogen sonst wäre es ja nie so gekommen.

Ich geh mal zum Anwalt und bespreche das

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Ich kenne mich nicht mit den Betreuungsgeschichten aus, aber ein Vertrag kann auch eine mündliche Absprache sein. Problem dabei ist dann nur die Beweislage.

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Ja aber die mündliche Absprache war ja immer 'Das Jugendamt bezahlt das' niie würde darüber gesprochen das ich sie bezahle.

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Es war aber Eure Aufgabe, die Kostenübernahme zu klären, nicht die det Tagesmutter!

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Du sagst ihr hattet keinen Vertrag, wie wolltest du das denn dann beim JA abrechnen🤔? Sie hat das Kind betreut, also steht ihr das Geld auch zu, ob sie das schwarz macht oder legal soll nicht dein Problem sein.

Visilo

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Naja wir haben ja einen Antrag ans Jugendamt geschickt, mit meinen und ihren Daten, dabei kam die Lüge dann raus

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Du brauchst aber irgendeine rechtliche Grundlage, was hättest du gemacht wenn in der Betreuung was passiert wäre, das hätte dir nie jemand bezahlt, man muss doch vorher alles klären, z.B. ob sie eine entsprechende Versicherung hat und alles andere, ich lass doch mein Kind nicht bei irgendwem wenn ich nichts schriftliches habe.
Wie auch immer, sie hat die Dienstleistung erbracht und ihr sollte nun auch der Lohn dafür zustehen, ich denke ihr habt euch beide falsch verhalten. Du kannst ja eine Rechnung verlangen, die muss sie dir schreiben wenn sie ihr Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat, die kannst du von der Steuer absetzen.

Visilo

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Wie es scheint, wart ihr ja beim Jugendamt mit den Antrag gemeldet, nur eure Betreuerin nicht als Betreuer, sonst hätte sich das Jugenndamt nicht gemeldet, zwecks fehlende Anmeldung der Betreuerin.
Sogesehen habt ihr das Jugenamt als Zeugen, das ihr rechtens eure Anträge gemacht hat , aber eure Betreuerin ohne ihre Meldung Schwarzarbeit erschlich oder erschleichen wollte. Betreuung und Zahlung sofort einstellen...Habt ihr Rechtschutz? Wenn ja dort informieren

Das kann dir mit jeder Handwerksfirma auch passieren, wer sagt, dass der Betrieb wwirklich gewerblich gemeldet ist....nur weil er einen ausgedruckten Auftrag unterschreiben läßt.

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Das sind doch zwei verschiedene Paar Schuhe.
Für die Kostenübernahme durch das Jugendamt ist die TE zuständig.
Das ist aber unabhängig davon, dass sie ohne schriftliche Vereinbarung die Betreuungsleistungen der Tagesmutter in Anspruch genommen hat und diese bezahlen muss.

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Hast du dir wenigstens Nachweise zeigen lassen, dass sie eine pädagogische Ausbildung hat? Warum hast du dich nicht vorab beim Jugendamt erkundigt?

Wie hat sie denn begründet, dass sie sich nicht eintragen lassen möchte?

Unabhängig von diesen ganzen Fragen: ihr habt einen Vertrag mit ihr geschlossen - und nur mit ihr! Das geht auch mündlich. Damit hat das Jugendamt erstmal nichts zu tun.
Ihr hat ihre Dienstleistung in Anspruch genommen und müsst sie folglich vergüten. Sie wird ja irgendeine Dokumentation zur Betreuung und damit einen Nachwris haben. Habt ihr darüber eine ordentliche Rechnung bekommen?

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Nein haben wir nicht die will halt einfach jetzt Geld.

Ja ich weiß das sie die Ausbildung hat also kompetent wäre aber sie möchte sich eben nicht eintragen lassen weswegen diese natürlich nicht zahlen werden. Es würde sich für ein betreuungskind einfach nicht lohnen, da hat sie nicht ganz unrecht rechtfertigt aber nicht ihr Lüge. Ihr Nachweis wäre das wir über Whatsapp abhol- und bringzeiten besprochen haben.

Ich hab mich nicht vorher informiert weil ich ihr vertraut habe (war dumm ich weiß) aber wer rechnet wenn sie so über bekannte kennt. Ab sofort bin ich da natürlich vorsichtiger. Es ist einfach diese Lüge die uns viel Stress bereitet die mir soo sauer aufstößt.
Ach man ich hab auch keine Ahnung aber ich bin irgendwie so enttäuscht von der Situation das ich in dem Thema nicht mehr klar denken kann. Ich werde mich morgen mit einem Anwalt in Verbindung setzen

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Ich sehe hier noch ein weiteres Problem: habt ihr denn einen Stundenlohn vereinbart? 13,20€ bekommt eine Tagesmutter vom JA nur wenn sie mehrere Kinder betreut.

Verlangen kann sie ohne Nachweis dass mehr vereinbart war, maximal die sogenannte ortsübliche Vergütung. In eurem Fall also der jugendamtssatz für ein Kind.

Und wenn ich mich richtig erinnere, benötigt jede Tagespflegeperson eine Anerkennung vom JA. Wenn sie ohne eine solche tätig ist, könnte der gesamte (mündliche) Vertrag rechtswidrig sein.

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13,20€ zahlt kein Jugendamt pro Kind pro Stunde.
Und was Du mit 'eingetragen beim Jugendamt' meinst, weiss ich nicht. Meinst Du die Pflegeerlaubnis? Hast Du nach genau der gefragt?

Ich sehe das so: Du hast eine Dienstleistung in Anspruch genommen und Dich erst danach um eine Kostenübernahme gekümmert. Somit musst Du für die geleistete Dienstleistung auch bezahlen. Die Tagesmutter kann doch gar nicht wissen, ob das Jugendamt Eure Kosten übernimmt und das ist auch nicht ihre Aufgabe. Es spielt ebenfalls keine Rolle, das ihr keinen schriftlichen Vertrag habt, denn ein mündlicher Vertrag ist ja schon dadurch zustande gekommen, das Du Dein Kind in ihre Obhut gegeben hast.

Und das hat gar nix mit Schwarzarbeit zu tun. Das ist es erst, wenn sie Einnahmen nicht versteuert.

Grüsse
BiDi