Freiwillig gesetzlich versichert

Hallo,

Ist man in der Elternzeit weiter kostenfrei versichert wenn man freiwillig gesetzlich ist?
Irgendwie ist bei meinen ersten Kind ein riesen Murks entstanden und ich bin mir nicht sicher an wen ich mich wenden kann.
Die Krankenkasse hält sich schön raus uns sagt dass alles seine Richtigkeit hat. Ich bin mir da aber leider nicht mehr sicher.

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Wenn du in die gesetzliche Familienversicherung deines Ehepartners wechseln kannst, bist du raus.
Ansonsten zahlst du weiter.

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Man ist dann beitragsfrei versichert, wenn der Ehepartner gesetzlich pflichtversichert ist.

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Nein, falsch.
Man ist solange beitragsfrei versichert , solange man Eg bezieht und in Elternzeit ist!
Wenn sie freiwillig pflichtversichert ist, muss sie es selber zahlen.
Oder sich über den Mann, wenn möglich, familienversichern.

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Elterngeld kann heutzutage praktisch jeder beziehen. In Elternzeit gehen können nur Menschen mit gültigen Arbeitsvertrag - nur man kann trotz gültigen Arbeitsvertrag auch freiwillig versichert sein.
Beispiel:
Frau hat ausschließlich einen Minijob (= gültiger Arbeitsvertrag) und geht mit diesem in Elternzeit.

Eine „freiwillige Pflichtversicherung“ schließt sich schon eigentlich in den Wörtern selbst aus. Etwas freiwilliges kann niemals verpflichtend sein! Entweder die Frau unterliegt der SozialversicherungsPFLICHT oder sie hat die Möglichkeit zwischen FREIWILLIGER GKV und PKV zu wählen.

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Wenn du alleinstehend bist, dann wirst du nicht beitragsfrei versichert. Es ist wohl auch nicht klar, wie hoch dann der Beitrag ist, also ob z.B nur der Mindestbeitrag anfällt oder tatsächlich das Elterngeld als Berechnungsgrundlage herangezogen wird.

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Elterngeld gilt nicht als Einkommen für die Ermittlung der Beiträge. Wenn nur Elterngeld bezogen wird und man in keine Familienversicherung kann, zahlt man den Mindestbeitrag. Sind bei mir knapp unter 200 eur monatlich.

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Wichtig wäre ich zu wissen:
Bist du verheiratet?
Falls ja, wie ist dein Partner versichert?

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Hallo,

wenn du verheiratet bist und dein Mann gesetzlich versichert ist, kannst Du über ihn kostenlos versichert werden. Ich habe nach der Geburt von der Krankenkasse einen Fragebogen bekommen, in dem ich angegeben habe außer Elterngeld keine Einkünfte zu haben und das wars.

Seit ihr nicht verheiratrt

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seit ihr nicht verheiratet oder dein Mann privat versichert, musst du weiter Beiträge zahlen. Die sollten aber geringer als deine jetzigen sein. Elterngeld ist kein beitragspflichtiges Einkommen.

LG Nenea

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Wenn du in die Familienversichrung deines Mannes kostenfrei wechseln könntest, dann ist auch deine Versicherung beitragsfrei. (Dazu musst du garnicht wechseln, Abmachung zwischen den Krankenkassen)

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Das Problem ist das wenn man Familienversichert ist man kein mutterschutzgeld bekommt in der zweiten Schwangerschaft. Die Frage ist also ob ich das nur von der Krankenkasse nicht bekomme oder auch vom Arbeitgeber nicht.

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Wenn du arbeitest, sv-Pflichtsieg, dann bist du doch selbst versichert

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Hast du denn noch einen ruhenden sozialversicherungspflichtigen Arbeitsvertrag? Also bist du wirklich in Elternzeit oder nur in Kindererziehungszeit? In dem Fall wärst du weiter beitragsfrei versichert...aber schon seit Geburt des ersten Kindes und zwar über dich. Das hat nix mit deinem Partner zu tun. Bei mir lief das damals alles ziemlich automatisch. Genauso wie mit dem Mutterschaftsgeld (da wird man ja auch beitragsfrei gestellt).
Warst du jedoch aus irgendeinem Grund zuvor in der PKV oder in der freiwilligen GKV dann klappt das so nicht. Da musst du dich kümmern.

https://www.krankenkassenzentrale.de/wiki/elternzeit#

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Hallo

Sie schreibt doch, das sie freiwillig gesetzlich versichert ist!

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Und das sagt jetzt WAS ganz konkret aus?

Sie schreibt, dass sie ihrer Krankenkasse nicht vertraut.
Sie schreibt, dass sie in Elternzeit ist.
Sie schreibt, dass sie freiwillig versichert ist.

Das geht nur in sehr, sehr wenigen Fällen wirklich zusammen und offenbar wollte sie das so nicht.

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