Urlaubsgeld rückwirkend?

Hallo Zusammen,

ich arbeite seit ca. 10 Jahren beim selben Arbeitgeber. Nun ist mir gestern durch Zufall aufgefallen, dass ich eigentlich ab dem 5. Beschäftigungsjahr doppelt so viel Urlaubsgeld bekomme. Ich musste nun erschrocken feststellen, das dem nicht so war! #schwitz Ich habe weiterhin den üblichen Satz überwiesen bekommen.

Vielleicht kennt sich damit jemand aus. Kann ich das Urlaubsgeld rückwirkend für die vergangen Jahre fordernd, oder habe ich nun einfach Pech gehabt und es ist mittlerweile verjährt?

1

Hallo,

Ich würde mich schnellstmöglich an einen Anwalt wenden!

Woher weißt du das jetzt?
Ich habe sowas nich nie gehört...

Lg

2

Es gibt momentan generell Probleme mit meiner Abrechnung (Lohn). Seit sie ein neues Programm eingeführt haben, sieht nicht mal mehr die Lohnbuchhalterin durch. Nun habe ich mich gestern intensiv mit dem Tarifvertrag auseinander gesetzt und bin dann zudem noch über das Urlaubsgeld gestolpert.

Ich würde mich gerne beraten lassen, leider haben wir keine Rechtschutzversicherung und bei der Gewerkschaft bin ich leider kein Mitglied. Ich will in nächster Zeit sowieso den Arbeitgeber wechseln, sodass ein Betritt eigentlich keinen Sinn mehr macht - beraten werden nämlich nur Mitglieder #augen

4

Dann würde ich an deiner Stelle schnellstmöglich schriftlich den Anspruch geltend machen....

Und abwarten was passiert....

Dein Betriebsrat kann dir bestimmt auch helfen....

Und dann schnellstmöglich noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen.... ich werde nie verstehen warum man darauf verzichtet.... sorry.

Lg

weitere Kommentare laden
3

Hi,

wenn ich mich richtig erinnere, dann verjähren Ansprüche an den AG nach 3 Jahren ab Anspruch. Es wir vermutlich so sein, dass du für das 5. + 6. Jahr nichts mehr bekommst. Der Rest ist noch nicht verjährt und sollte unverzüglich schirftlich angemahnt werden. ABER: ich würde

1. Zunächst mit dem AG reden - vielleicht geht es ja völlig unproblematisch
2. Sollte es nicht so einfach gehen / er sich weigern, dann würde ich einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.

Solltest du die vergangenen Ansprüche rückwirkend rechtlich geltend machen wollen, gebe ich nur sicherheitshalber zu bedenken, dass der AG das durchaus negativ bewerten könnte... Recht haben,heißt eben nicht immer, Recht bekommen - manchmal macht es Sinn zu verzichten. Kommt eben auf die persönliche Situation an, weshalb ich wirklich erst einmal das Gespräch suchen würde.

Gruß
Kim

6

Ich werde auf jeden Fall zuerst das Gespräch mit meinem AG suchen. Anwaltliche Hilfe wäre nur im äußersten Fall eine Option und dann auch nur wegen der anderen Sache, die wahrscheinliche eine größere Geldmenge ausmachen wird.

Im Internet habe ich dazu leider nix gefunden. Die drei Jahre klingen erstmal interessant. Darauf werde ich aufbauen und genauer recherchieren. Ich muss ja irgendetwas in der Hinterhand haben, wenn sie sagen: "Pech gehabt!" Wenn das rechtlich so ist, ja dann ist es halt so, aber wenn dem nicht so ist, will ich das auch kommunizieren (können).

Vielen Dank erst einmal!

11

Für das „etwas in der Hinterhand haben“ ist ja genau die anwaltliche Beratung gut und nicht das www

14

Generell gilt die gesetzliche Verjährung von 3 Jahren. Oft ist in Tarifverträgen und oder Arbeitsverträgen eine sogenannte Ausschlussfrist vereinbart. Oft 3 Monate, nach der gegenseitige Ansprüche 'verjährt' sind. Das kannst du also im Arbeitsvertrag bzw. Im Tarifvertrag nachschauen.
Auf jeden Fall das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen, oft findet sich für solche Themen eine sinnvolle Lösung, in der Regel haben ja beide Seiten ein Interesse an einer guten Zusammenarbeit. LG