Teilzeit

Hallo zusammen,

ich bin seit knapp acht Jahren in einem großen Unternehmen tätig, das fast jeder hier kennen wird. In der ersten Januarwoche habe ich beantragt, von meiner 40h-Woche auf 32 Stunden die Woche zu reduzieren. Auch habe ich beantragt, dass der freie Tag immer auf Dienstag fällt.

Laut Chef ist der freie Tag kein Problem, jedoch greift die Teilzeit erst ab April. Das war für mich in Ordnung.

Nun habe ich Ende März meinen Schichtplan für April bekommen und war erstaunt, denn mir wurden lediglich der 02.04. und 09.04. als frei eingetragen. Auf Nachfrage wurde mir dann mitgeteilt, dass ich immer meine freien Tage dienstags erhalte, nicht jedoch, wenn ein Feiertag in der Woche ist. Dann fällt mein freier Tag auf den Feiertag, diesen Monat also auf Karfreitag und Ostermontag. Das ist auch vom Geschäftsführer und Betriebsrat abgenickt.

Leider steh ich ganz unten in der Nahrungskette, sodass ich kein Geld habe, um einen Anwalt zu kontaktieren. Eine Rechtschutzversicherung haben wir auch nicht.

Was würdet ihr machen?

Ist hier zufällig jemand im Arbeitsrecht fachkundig? Ist das so rechtens? Wenn nein, gibt es entsprechende Paragraphen oder Urteile?

Ich weiß nicht, denn ich finde das irgendwie unfair. Ich arbeite in den Wochen genauso viel wie ein Vollzeitler, bekomme aber nur 80% Gehalt. Als Alternative wurde mir angeboten, die Dienstage frei zu bekommen und stattdessen am Wochenende zu arbeiten.

LG alphakatze

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Das klingt ja ziemlich mies. Also ich bin jetzt kein Jurist, kenne mich jedoch ein wenig aus und sehe es so:

Ein Feiertag unter der Woche (wie Ostermontag) ist grundsätzlich wie ein Sonntag zu behandeln. Freie Tage dürfen nicht auf den arbeitsfreien Sonntag gelegt werden, somit dürfen auch freie Tage unter der Woche nicht auf einen Feiertag gelegt werden. Ich denke dass ist nicht rechtens.

Anders ist es wenn der Feiertag ein Dienstag ist, das ist dann einfach Pech.

Außerdem ist es eine Ungleichbehandlung unter Mitarbeitern. Ich würde dagegen vorgehen. Falls du an dem Tag arbeitest, hast du dann Überstunden.

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Danke dir. So sehe ich das nämlich auch...

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Hallo, wichtig ist ob die Regelung bezüglich Dienstag frei schriftlich festgehalten ist oder nicht.

https://m.tagesspiegel.de/wirtschaft/arbeitsrecht-teilzeit-und-feiertage/21195006.html?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F

https://www.frag-einen-anwalt.de/Krankheits-und-Feiertage-bei-Teilzeit-2-Tage-pro-Woche--f266311.html


Gruß Sol

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Wichtig ist, ob ihr Antrag schriftlich abgelehnt wurde! Denn SIE hat ja alles schriftlich festgehalten!

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Da steht nichts von schriftlich! Nur, das sie es beantragt hat.
Kann ja sein, das sie es mündlich gemacht hat.

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das geht natürlich nicht, denn eine 40 stundenwoche bei 5 Arbeitstagen reduziert sich pro Feiertag um 8 Stunden, bei einer 32 stundenwoche dann natürlich entsprechend. Kannst du ergoogeln
https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/4846
wie es sich mit eurer wochenendarbeit gestaltet, weiß ich nicht, dann müsstet du ja entsprechend noch weniger arbeiten unter der Woche

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Vielen Dank dir.

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Das ist ja ziemlicher Unsinn.

Im Übrigen, wenn du keine schriftliche Ablehnung deines Antrag bekommen hast, dann gilt dieser genauso wie beantragt. Also mit der Stundenverteilzng.

Nachzulesen im Teilzeit- und Befristungsgesetz.

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Sie muss aber auch schriftlich haben, das sie den Dienstag immer frei bekommt.

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Nein, hat sie schriftlich beantragt und ihr AG nicht fristgerecht schriftlich abgelehnt, dann gilt ihr Antrag als angenommen.

Alles natürlich mit der Voraussetzung, dass die TE alles korrekt beantragt hat, vor allem schriftlich

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Hast du das schriftlich alles festgehalten?

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Teils. Ich habe den korrekten Antrag, auch mit dem freien Dienstag. In der schriftlichen Vereinbarung, die dann von der Firma kam, ist er nicht festgehalten, weshalb ich nachgehakt habe. Die Personalabteilung konnte es aber nicht ändern, da es ein vorgegebenes Formular ist. Mir wurde nur mündlich versichert, dass ich den Dienstag immer frei bekomme. Ich arbeite seit acht Jahren dort und nie war etwas, weshalb ich auf die Aussage vertraut habe.

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Dann sieht es denke ich schlecht für dich aus

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Ich bin mir relativ sicher, dass sowas nicht vom Betriebsrat abgenickt wurde.

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Hi,

Geld hin oder her... lass dir die Aussage schriftlich geben, dass du

1. immer dienstags frei bekommst
2. wenn gesetzliche Feiertage in der Woche sind, dein freier Tag auf diese Feiertage gelegt wird.

Damit gehst du zum Anwalt für Arbeitsrecht oder fragst beim Arbeitsgericht nach und lässt dich beraten. Das ist in aller Regel bezahlbar. Vor allem dann, wenn der Analt nicht tätig werden muss.

Meines Wissens nach ist dieses Vorgehen nicht rechtens, aber ich bin kein Anwalt. Ich weiß nur, dass meine Kolleginnen (arbeiten 3 bzw. 4 Tage) unabhängig von Feiertagen immer am vereinbarten Tag haben. Die Kollegin, die immer dienstag und Donnerstag frei hat freut sich an Ostern besonders. Diejenige, die immer Montag und Freitag frei hat, weniger ;-).

Sprich doch auch mal bei eurem BR vor. Ich glaube nicht, dass dieser darüber wirklich informiert ist. Und die MA vom BR können ebenfalls ziemlich gut beraten, haben Schweigepflicht und werden sich, wenn du das wünscht, mit der Personalabteilung und deiner Abteilung in Verbindung setzen.

Gruß
Kim