Elterngeld 2.kind

Hallo ihr lieben

Ich habe eine kleine frage und zwar bin ich aktuell mit unserem 2 Kind schwanger der et ist der 03.12.2019.
Ich war im Dezember2017- September2018 in elternzeit und war dann ab Oktober wieder arbeiten in meinem alten Job. Momentan bin ich im bv aber da hat ja nichts mit dem Elterngeld zu tun.
Meine Frage ist jetzt welche lohnbescheinigungen ich für die Berechnung einreichen muss. Ich habe quasi Nach der Elternzeit 13 Monate wieder gearbeitet aber der Mutterschutz wird ja dann nicht mitgerechnet. Wenn ich also den September 2018 mit einreichen müsste wo ich ja Elterngeld bezogen habe wird der Monat dann mit null berechnet ? Ich steh grade etwas auf dem Schlauch und glaube ich habe auch etwas Wort geschrieben aber besser kriege ich es grade nicht zusammen 😂🙈

Es wäre lieb wenn mir da jemand etwas zu sagen könnte

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Alles, was abzüglich der Ausklammerungstatbestände (z.b. Mutterschaftsgeld) an Monaten übrig bleibt bei den 12 Monaten vor Geburt, wird vor der ersten Geburt hergenommen

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Vielen Dank für deine Antwort !
Das hieße als er wird nicht als null berechnet sondern es wird ein Monat von vor dem letzten Elterngeld rangezogen ? Also quasi von 2017?

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Nein, nicht vor dem letzten Elterngeld sondern vor der Geburt.
Ein Nullmonat wird es nur, wenn kein Ausklammerungstatbestand zutrifft (Mitterschaftsgeld, 14 Monate EG-Bezug) oder du nicht gearbeitet hast

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Bis wann hast du Elterngeld bekommen? Wann beginnt dein neuer Mutterschutz?