Elterngeld Frau 24 Monate Mann 2 Monate Hilfe

Hallo ihr Lieben.
Und zwar geht es darum das der ET von unserem Prinzen der 27.06.2019 ist.
Nun ist es schon soweit das wir die Unterlagen soweit fertig machen wollen.

Unsere Frage ist: Ich gehe 2 Jahre in Elternzeit, und mein Freund möchte gerne den 1. Lebensmonat in Elternzeit gehen und den 12. Lebensmonat in Elternzeit gehen..

Können wir in diesen Zeiträumen gemeinsam Elterngeld erhalten oder ist das nicht möglich? Weiss das jemand zufällig (:

Muss er beide Monate Elternzeit gleichzeitig beim Arbeitgeber anmelden?

Danke im voraus.

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Zuerst: Elterngeld ist nicht gleich Elternzeit!

Wenn du länger als 12 Monate Elterngeld möchtest, dann musst du Elterngeld plus beantragen. Da aber die ersten 2 Monate ja meist über Mutterschaftsgeld laufen (arbeitest du aktuell?), kannst du Elterngeld plus erst am dem 3. Monat nehmen, d.h. für dich dann 2 Monate Elterngeld Basis (in denen du MuschGeld bekommst) und 20 Monate Elterngeld plus!

https://familienportal.de/familienportal/meta/egr
hier könnt ihr das mall ausprobieren.

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a) Ja, sollte er gleichzeitig anmelden. Ja, geht auch gleichzeitig mit dir.
Elterngeld muss er aber davon getrennt beantragen.

b) Du bekommst keine 24 Monate Geld, das ist dir klar.

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Das wären 20 Monate oder?
Oder werden seine 2 von meinen 20 Monaten wieder abgezogen?

Ja ich bin Arbeiten gewesen vor der Geburt :-)

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Nein, seine 2 bekommt ihr zusätzlich.

Aber Vorsicht bei dem Antrag, kommt das Baby früher, bist du eventuell auch noch den dritten Lebensmonat im Mutterschutz und musst insgesamt 3 Monate Basiselterngeld beantragen. Dann bleiben noch 18 Elterngeld Plus.

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Elterngeld
Es geht für DICH:
12 Monate lang 67% des durchschnittlichen Gehalts im letzten Jahr vor dem Mutterschutz
ODER
24 Monate lang 33,5% des durchschnittlichen Gehalts im letzten Jahr vor dem Mutterschutz.
Beachte,dass in beiden Fällen die ersten beiden Monate durch Mutterschaftsgeld abgedeckt werden und du nicht zusätzlich Elterngeld bekommst.Sie zählen aber zu den Monaten des Elterngeldesm
Es geht für IHN: 2 Monate lang 67% des durchschnittlichen Gehalts im letzten Jahr vor der Elternzeit.
Anmelden kann man die beiden Monate separat, ich würde es aber in einem Schwung machen.

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24 Monate bekommt sie nicht, wegen des Mutterschutzes.
Und ob sie 67% Prozent bekommt,weißt du auch nicht. Oder kennst du das Gehalt der beiden?

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Das steht ja in meinem Post, 12//24 Monate minus Mutterschutz.
Und ja, ich habe die Ober- bzw Untergrenze vergessen zu erwähnen - mindestens 300 und maximal 1800€ gibt es.
Übrigens: etwas netter geht's immer ;-) oder halt direkt mit den richtigen Infos ergänzen. Wir meinen es ja alle nur gut, gell?

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Hallo, Elternzeit ist erstmal nicht gleichzusetzen mit Elterngeld.
Elterngeld stehen 14 Monate zur Verfügung. Hiervon kann eine Person maximal 12 Monate nehmen oder mindestens 2 Monate!
1 Monat Elterngeld (Basis) kann auf 2 Monate Elterngeld Plus aufgeteilt werden.
Zu beachten ist hier die 8 Wochen Mutterschutz die an das Elterngeld angerechnet werden.
Selbstverstandlich könnt ihr auch zeitgleich Elterngeld bekommen.

Es gibt bspw immer eine Elterngeldstelle die euch auch alle Fragen beantwortet und auch beim Ausfüllen des Antrages ggf. Hilfestellung leistet 😊

Die Elternzeit selber ist nur mit dem AG abzuklären. Ich glaube 7 Wochen vorher reicht es, würde aber bei einem guten Verhältnis zum AG die Elternzeit direkt anmelden wenn es feststeht. Würde dieses aber unter Angaben der Lebensmonate machen und den VORAUSSICHTLICHEN Entbindungstermin durchgeben. Elternzeit und Elterngeld ist soweit ich weiß taggenau.

Alles Gute 🤗🍀

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Ach und, bitte denkt daran wenn dein Mann Elterngeld im ersten Lebensmonat beantragt, dies dauert immer etwas eher es ausgezahlt wird. Wenn ihr auf sein Gehalt angewiesen seid und/oder keine Rucklagen habt, gebe ich immer den Tipp vllt die ersten zwei Wochen Urlaub zu nehmen, damit normales Gehalt kommt und anschließend Elternzeit mit Elterngeld.

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Zwei Wochen Urlaub nehmen und dann Elternzeit mit Elterngeld funktioniert nicht, da Elterngeld nur für Lebensmonate ausgezahlt wird.

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