Kann mein Mann als Selbstständiger die ersten beiden Monate Elternzeit bekommen?

Hallo ihr Lieben!

Ich habe mich gefragt ob mein Mann nach der Geburt, die beiden Monate in denen ich Mutterschaftsgeld bekomme, Elternzeit nehmen könnte und trotzdem aber arbeiten gehen kann, da ich ja trotzdem zu Hause bin. Kennt sich da vielleicht jemand aus? Ich weiß, dass man das alles im Internet berechnen lassen kann, aber ich habs versucht. Komme mit den Angaben bei einem Selbstständigen nicht klar. In erster Linie, will ich erstmal wissen ob das überhaupt funktioniert.
Und zweite Sache, wenn ich mich richtig informiert habe, bekomme ich ja in den ersten zwei Monaten nach der Geburt kein Elterngeld weil Mutterschaftsgeld, richtig?
Also wenn ich im November entbinde, beginnt doch die Elternzeit erst Januar/Februar (je nachdem wann ich entbunden habe) und zählt von da an dann 12 Monate odet zählen die ersten beiden Monate nach der Geburt auch schon mit? Das versteh ich bei den ganzen Rechnern nämlich nicht, wenn die ersten beiden Monate mitzählen, bekomme ich ja nur 10 Monate Elterngeld statt 12.
Vielleicht kann mich ja jemand aufklären.

Vielen Dank schon mal und viele Grüße

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Hallo.

Elternzeit nicht, braucht er ja auch nicht, da er ja keinen AG hat.
Du meinst, ob ER Elterngeld bekommt, während DU Mutterschaftsgeld beziehst?

Kann er vermutlich schon. Aber ihr werdet da keinen finanziellen Vorteil haben. Meines Wissens (mein Elterngeldbezug ist schon ein paar Jahre her #schwitz) hat man xy Monate zur Verfügung, die man sich als Eltern aufteilen kann. Nicht mehr und nicht weniger.

Lass mich aber gern eines Besseren belehren.... ;-)

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Deine EZ fängt zwar erst nach dem Mutterschutz an.. dieser Zeitraum wird beim EG aber abgezogen. Also hättest du maximal 10 Monate EG.

Dein Mann kann während seiner EZ bis zu 30std/Woche arbeiten..das wird mit dem EG berechnet und lohnt sich meistens nicht soo. Dann eher EG Plus für 4 Monate wenn er arbeiten will

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Hallo die Elternzeit beginnt ab Geburt(bei dir)
Dein Mann kann Elternzeit nehmen, bekommt dann je nach Berechnung maximal 1800€ (so war es bei uns, mein Mann ist selbständiger Versicherungsmakler)
Arbeiten/verdienen sollte dein Mann in Elternzeit soweit ich als Laie das jetzt weiß nicht(ist ja auch nicht Zweck der Elternzeit); denke das man sonst steuerlich nachzahlen muss...aber wie gesagt das denke ich nur als Laie
Das mit den 10 Monaten Elterngeld stimmt(dafür bekommt man ja auch das Mutterschaftsgeld für 8 Wochen nachnGeburt)
, man kann aber z.b, auch das Elterngeld sich halbieren lassen und so länger auszahlen lassen, ich hab bis zum 10ten Monat volles, dann 4 Monate halbes Elterngeld genommen. Dann haben wir beide Teilzeit in Elternzeit(die Partnerschaftsbonus Monate) von Monat 14- 18(da arbeiten beide 25-30 Std) und bekommen zusätzlich zum Gehalt noch finanziellen Ausgleich von Elterngeldstelle(mein Mann kann sich das in seiner Branche ganz gut einteilen mit dem Teilzeit)

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Hallo. Vielen Dank.
Also macht es schon Sinn 10 Monate Elterngeld zu beantragen und 4 Monate Elterngeldplus. Wann der Mann die dann macht ist ja egal. Kann man sich ja aufteilen hab ich gelesen. Dann könnte man die 4 Monate ja hinten ranhängen und man hätte ab der Geburt dann 14 Monate. Wäre mir eigentlich ganz lieb, ansonsten müsste ich direkt ab November wieder anfangen und würde direkt in die stressige Weihnachtszeit wieder anfangen. Arbeite im Einzelhandel. Wäre natürlich schöner ab Januar dann, wenn es wieder bisschen ruhiger ist. Aber bei Elterngeld Plus, darf ja nur mein Mann dann zu Hause bleiben und ich muss trotzdem ab November wieder arbeiten oder?
Und wie wollen die denn nachweisen ob mein Mann nur 30 Stunden in der Woche arbeitet. Er ist selbstständiger Polsterer und sein eigener Chef und nimmt Aufträge an von Bäckereien, Restaurants etc. Woher wollen die denn wissen ob er nicht mal 50 Stunden arbeitet oder eben nur 30?
Komplexes Thema. Sonst muss ich wirklich mal bei der zuständigen Stellr informieren.

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Mein Mann meint grad, bei ihm geht der Nachweis dann übers Einkommen (das er nicht mehr wie 30 Std arbeitet)...
Ja genau so hast du 14 Monate...

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Du vermischst Elternzeit mit Elterngeld.

Elternzeit hast du bis zu 3 Jahre, dein Mann überhaupt keine.

Elterngeld beide zusammen 14 Monate, wenn du 12 nimmst hat dein Mann noch 2. (Basiselterngeld)

Mutterschaftsgeld bekommst du 8 Wochen, nicht 2 Monate.

Deine Elternzeit beginnt natürlich nach dem Mutterschutz! Allerdings wird dessen Länge miteinberechnet, sodass du bei ganzen Jahren immer am Geburtstag des Kindes deinen ersten Arbeitstag hast.(du musst aber nicht immer ganze Jahre nehmen)

Empfehlenswert ist es, wenn du nicht direkt wieder Vollzeit arbeiten möchtest, direkt 2 Jahre anzumelden, damit bist du am flexibelsten!

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Ja wir werden uns wirklich mal beraten lassen. Vielen Dank euch allen. Ich find das Thema ziemlich komplex. Ich hab mich auch falsch ausgedrückt. Ich weiß, dass ich bis zu 3 Jahre nehmen kann aber nur 24 Monate gestreckt bezahlt werden. Ich bin mir aber wegen meines Mannes und der Aufteilung nicht sicher.
Ich arbeite normal 30 Stunden und würde aber danach gerne nur 15 oder 20 Stunden arbeiten, was bei uns möglich ist, da es sowas wie eine Brückenteilzeit gibt, die man beantragen kann.
Ich hatte nur gehofft, dass ich nicht direkt wieder im Weihnachtsgeschäft einsteigen muss, aber wenn dann ist das so. Hätte ja sein können.
Danke euch vielmals für die verschiedenen Ausführungen. :)

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Andenken daran, dass man auch in Ekternzeit Teilzeit arbeiten kann. So verkuerst du deinen alten Vertrag nicht, auch wenn du erstmal mit weniger Stunden wieder anfangen willst.

Wenn ihr es Euch leisten könnt, dass du gar kein Einkommen mehr hast oder nur halbes Elterngeld bekommst und dafür länger, dann kannst du ja auch erst im Januar wieder starten. Entweder Teilzeit in Elternzeit oder eben nach Beendigung der Elternzeit. Du kannst übrigens ganz frei bestimmen, wie lang die Elternzeit sein soll. Also nicht nur 1 oder 2 Jahre oder Monatsweise, du kannst auch 15 Monate, 2 Wochen und 3 Tage nehmen.

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Die anderen schrieben ja schon: Sämtliche Einkünfte in der Elternzeit werden mit dem Elterngeld verrechnet.

Es ist bei Selbstständigen zwar schwer zu kontrollieren, ob sie nun 10, 30 oder 60 Stunden gearbeitet haben, es ist aber sehr wohl möglich zu kontrollieren ob in der Elternzeit Geld verdient / Gewinn erwirtschaftet wurde. Nach der letzten Elterngeldzahlung müssen Selbstständige nämlich ihre Einnahmen und Ausgaben nachweisen und daraus wird eine Rück- oder Nachzahlung des Elterngeldes errechnet.
Zu beachten ist, daß das Zuflussprinzip und nicht das Leistungsprinzip zählt, sprich es ist egal, wann die Leistung erbracht wurde, wichtig ist der Zeitpunkt an dem das Geld auf dem Konto landete.

Natürlich haben Selbstständige da einen gewissen Lenkungsspielraum, aber das sollte Dein Mann mit seinem Steuerberater klären.

Grüsse
BiDi

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Es kommt immer drauf an, wie dein Mann Selbstständig ist. Mit Mitarbeitern die weiter arbeiten, also weiter Gewinn erwirtschaften? Vielleicht im Handel mit täglichen Rechnungen? Dann würde ich es bei den 300€ lassen und mir den Aufwand sparen.

Wenn er allein ist und Rechnungseingänge auf die Zeit nach seinem Elterngeldbezug legen kann, dann würde ich ggf. individuell beantragen, aber ist halt ne Menge Papierkram als Selbstständiger auch noch im Nachhinein.