Arbeitgeberzuschuss Krippengebühren! Wer kennt sich aus?

Hallo Ihr Lieben,

vielleicht kann mir jemand helfen:

momentan schaue ich mich nach einem neuen Job um und direkt bei uns im Dorf ist was frei. Ich würde 150 € brutto weniger bekommen, habe dafür aber keine Fahrtkosten mehr. Nun wurde mir angeboten, dass man mir noch einen Zuschuss für die Kindergartengebühren dazu gibt. Wenn der AG jetzt die 340 € monatlich als Zuschuss zusätzlich zum Gehalt dazu gibt, dann habe ich das ja auch netto mehr raus. Aber dann kann ich die Kitagebühren nicht mehr von der Steuer absetzen ist das richtig?

In Schleswig-Holstein bekommen wir noch zusätzlich 100 € Zuschuss monatlich vom Land für einen Kinderkrippenplatz (diese 100 € bekommen wir immer am Ende des Monats vom Land überwiesen) Das heißt die Krippengebühren kosten laut Kinderkrippenbescheid 340 € aber durch den Zuschuss kostet uns das nur 240 € monatlich. Darf dann der AG nur einen Zuschuss von 240 € geben oder ist das egal und es kommt nur auf den Kinderkrippenbescheid an?

Liebe Grüße

Mescha

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Wieviel der AG zahlen darf weiß ich nicht. Aber du hast recht - was vom AG bezuschusst wird kannst du nicht mehr von der Steuer absetzen. Der AG-Zuschuss ist auf dem Einkommenssteuerbescheid vermerkt und muss in die Steuererklärung eingetragen werden.

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Das Thema hatte ich gerade selbst... Also der AG darf den Zuschuss nicht zum Bruttolohn dazurechnen. Dieser kommt beim Nettobetrag obendrauf und ist steuerfrei. Absetzen darfst du nur den Differenzbetrag, den du tatsächlich aus eigener Tasche bezahlst.

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Hallo,
wenn du von deinem AG eine Zuschuss von 340 Euro bekommst und das das ist, was die Krippe kostet, dann hast du keinen Anspruch mehr auf das Krippengeld, da dir ja keine Kosten für die Krippe entstehen, da dein Arbeitgeber die Krippe quasi zahlt. Wie meine Vorredner auch schon sagten, absetzen kannst du die Betreuungskosten dann auch nicht.

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Der AG darf nur maximal den Betrag als Kindergartenzuschuss zahlen, den die KiTa auch kostet. Dieser AG-Zuschuss muss bei der Beantragung des Schleswig-Holsteinischen KiTa-Geldes angegeben werden. Zahlt der AG also den kompletten KiTa-Betrag, fällt das KiTa-Geld des Landes weg.

Von der Steuer absetzen kannst Du natürlich nur Ausgaben, die Du tatsächlich hattest. Zahlt der AG die kompletten Kita-Gebühren kannst Du nix mehr davon absetzen.

Und Obacht:
Der KiTa-Zuschuss ist zweckgebunden. Wenn Dein Kind keine KiTa mehr besucht, ist der Zuschuss futsch. Du hast keinen Anspruch darauf, das der in irgendetwas anderes gewandelt wird.

Grüsse
BiDi

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Vielen lieben Dank für eure Meinungen. Das hat mir sehr geholfen.

Leider hat sich das mit dem Jobangebot erledigt, weil der AG mir zwar den vollen Kitabeitrag zahlen wollte, aber leider hätte er meinen Bruttobetrag um die Summe vorher gesenkt. Und wenn dann die Kitabeiträge wegfallen, habe ich ein sehr niedriges Bruttoeinkommen und dann müsste eine ordentliche Gehaltserhöhung kommen, um das wieder aufzufangen und das ist fast unmöglich.

Aber dann weiß ich schon mal Bescheid, falls mir wieder so was angeboten wird.

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Da es ein neuer Job war und Teil der Gehaltsverhandlungen kann der AG das natürlich versuchen so zu verhandeln. Nicht nett!

Wärst du schon angestellt, wäre es verboten einen Teil des Gehaltes in den Kitazuschuss umzurechnen:

https://www.mittelstand-und-familie.de/documents/478332/499069/PDF_Arbeitgeberleistung_Zuschuss.pdf/9c198946-a016-4a33-83f4-3ad7fa4c2dc1

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Wegen der Steuer: Natürlich wäre es trotzdem besser, wenn der AG den Kitazuschuss on top zum Gehalt zahlt (steuer- und sozialversicherugsfrei nach §3 Nr. 33 EStG). Denn wenn du es selbst zahlst, kannst du es zwar bei der Steuer absetzen, aber "absetzen" heißt ja nie, dass man es voll zurück bekommt.