Zuschläge im Beschäftigungsverbot

Hach wie das so ist, wenn alles läuft kommt einer und macht dir alles kaputt. So gerade bei mir. 😱
Bin bereits im 3 Monat schwanger, allerdings durch Betriebsarzt etc läuft das BV gerade erst offiziell an.
Bekomme diesen Monat das erste mal das "neue" Gehalt und das sorgt jetzt schon für Ärger.
Die Geschäftsstelle ist der Meinung ich würde ab sofort nur noch Grundgehalt bekommen und sämtliche Zuschläge würden weg fallen. Das steht aber so ganz anders im Mutterschutzgesetz. Nun habe ich den Betriebsrat eingeschalten. Der Gute kennt sich leider auch kaum aus und versucht jetzt eine Lösung zu finden.
Alles zum kotzen. Jetzt habe ich nochmal nachgelesen. Im Gesetz steht das die Berechnung so erfolgt, daß der Durchschnitt der 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft ermittelt wird. Also verstehe ich das richtig, das wären in meinem Fall Dezember Januar und Februar?! Oder ziehlt das insgeheim doch auf den Beginn des Beschäftigungsverbots ab?
Vielleicht wart ihr ja in der selben Situation und könnt mir dazu was sagen. Mich ärgert das so, daß ich schon überlege im Zweifel mal einen Anwalt zu fragen.
Liebe Grüße ihr Lieben und vielen Dank 🍀

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Du hast die entsprechende Stelle doch schon im Gesetz gefunden, wie kommst du denn darauf, dass es in der Realität anders sein sollte? 🤷‍♀️

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Weil mir Betriebsrat, Krankenkasse und Chef was anderes sagen 🙈

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In Deutschland gilt aber, was im Gesetz steht und nicht, was irgendein Betriebsarzt sagt 😉

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Du musst nicht gleich die Flinte ins Korn werfen! Du wirst zu deinem Recht kommen!
Der Betriebsrat wird sich erkundigen, ist doch super - oder wusstest du vorher wie das aussieht? Gib dem Arbeitgeber und Betriebsrat entsprechende Paragraphen, die du gefunden hast und bestehe auf Auszahlung der Differenz, setze eine angemessene Frist. Schriftlich machen!

Wenn sie sich dann weigern zu zahlen kannst du immer noch einen Anwalt einschalten...

LG

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Es zählen 3 volle Monate vor eintreten der Schwangerschaft. Nicht 3 Monate bevor du positiv getestet hast.

Ich hab das Gesetz ausgedruckt..die stellen markiert und schon mal das Gehalt aus meiner Rechnung dazu geschrieben.. wurde dann sofort geändert

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Gute Idee 😊das werde ich auch so machen

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Zuschläge werden grundsätzlich mit berücksichtigt, solange sie keine reine Aufwandsvergütung darstellen (z.B. Reisekosten).
Einmalzahlungen, die keine Gegenleistung für die Arbeitsleistung darstellen, werden ebenfalls nicht berücksichtigt (z.B. Gewinnbeteiligung).