Besonderes Kirchgeld

Wir sind noch nicht lange verheiratet und 2018 ist die erste "richtige" Steuerklasse mit Klasse 3/5. Mein Mann war für das komplette Jahr Alleinverdiener, keine sonstigen Einkünfte, Steuererklärung ist also freiwillig.

Die Steuererklärung war jetzt relativ simpel: Kurzer Arbeitsweg, zwei Versicherungen, eine Handwerkerrechnung.
Und dann - Nachzahlung. Ich habe alle Werte kontrolliert und dann folgendes gesehen, von dem ich vorher keine Kenntnis hatte:
Mein Mann ist nicht in der Kirche, ich schon. Und dann sollen mehrere Hundert Euro Kirchensteuer für mich nachgezahlt werden, das "besondere Kirchgeld" von dem ich vorher keine Kenntnis hatte.

Wenn wir jetzt keine Steuererklärung einreichen, weil ja freiwillig und dieses Jahr kaum was abzusetzen - kann dann die Kirche trotzdem noch auf mich/meinen Mann zukommen?

By the way: Montag ist Termin zum Kirchenaustritt. Hätte ich davon Kenntnis gehabt, wäre ich schon eher ausgetreten.

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"Mein Mann war für das komplette Jahr Alleinverdiener, keine sonstigen Einkünfte, Steuererklärung ist also freiwillig."

Wie kommst du denn darauf? Bei St.Kl. 3/5 seid ihr verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Da du ja anscheinend kein Einkommen hast, wird die Kirchensteuer, die normalerweise direkt bei der Gehaltsabrechnung abgeführt wird, dann in Form des "besonderen Kirchgeldes" bei der Steuererklärung verlangt.

Bist du sich er, dass alles in der Steuerklärung drin hast? Nur zwei Versicherungen kommt mir etwas wenig vor.

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>> Wann gilt die Abgabepflicht für Arbeitnehmer?
[...]

Sie und Ihr Ehegatte Arbeitslohn bezogen haben und die Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV mit einem eingetragenen Faktor hatten und Sie beide gearbeitet haben; <<
Quelle: https://www.finanztip.de/steuererklaerung/steuererklaerung-pflicht/

Alternative Quelle:

Von der Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung gibt es jedoch Ausnahmen. Diese greifen vor allem für Arbeitnehmer. Beispiele für die Nichtverpflichtung:
[...]
Arbeitnehmer verheiratet, Abrechnung des Alleinverdieners mit Steuerklasse 3 und der Ehegatte bezieht keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn (450,- € Jobs sind aber möglich)
Quelle: https://www.rohrbach-steuerberater.de/abgabe-steuererklaerung-verpflichtet/

Wir haben kein Kindergeld, kein Krankengeld, keine Mieten... also wirklich sehr sehr clean und simple.

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Hallo,
wir wäre es denn, wenn ihr eine Einzelveranlagung macht?

Gruß Sammy

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Das Thema haben wir auch jedes Jahr, weil ich 600€ an Kirchgeld bezahlen darf und mein Mann partout nicht austreten will. 🙄
Die Kirche unterstellt einem, dass man die kirchlichen Einrichtungen ebenfalls nutzt, wenn ein Partner in der Kirche ist.
Mich hatte damals schon ein Kollege vorgewarnt.

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Bayern hat das besondere Kirchgeld im Herbst 2018 abgeschafft...wie es in anderen Bundesländern ist, weiß ich nicht.
Einen Kirchenaustritt sollte man sich gut überlegen, hat schon mancher bereut...