Zuständigkeit Berufsverbot

Hallo,

Ich bin aktuell in der 9.ssw und habe es meinem AG am Dienstag mitgeteilt.
Ich arbeite im Öffentlichen Dienst als Reinigungskraft in einem KiGa.

Bezüglich der Reinigungsmittel habe ich meine Bedenken mitgeteilt, aber sie lassen mich weiterhin damit arbeiten und klären aber ab. Hätten sie mich da nicht vorübergehend rausnehmen müssen? Außerdem gehen meine Arbeitszeiten über die gesetzlich im MuSchuGesetz verankerten 20:00 hinaus.

Desweiteren sagt der AG, dass er kein BV ausstellt, das muss der Arzt machen. Ich bin ja der Meinung, dass er mich ins BV schicken muss, wenn er sich nicht ans MuSchuG halten kann oder seh ich das falsch? Nur bei gesundheitlichen Problemen wäre der Fa zuständig...

Muss der AG keine Gefährdungsbeurteilung abgeben und mit mir die Auswertung durchgehen???

Fragen über Fragen...

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Für ein Berufsverbot ist in Deutschland ausschließlich ein Gericht zuständig.

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1. Es heißt Beschäftigungsverbot!
2. Gefährdungsbeurteilung muss erstellt und Dir mitgeteilt werden.
3. Nicht alle Reinigungsmittel sind scharf bzw lassen sie sich mit Schutzkleidung und entsprechender Anwendung gut nutzen, sodass keine Gefahr mehr davon ausgeht oder putzt du nun zu Hause auch nichts mehr?
4. zuständig für ein solches BV wäre der Arbeitgeber. Wenn er sich nicht an die Vorschriften hält, geh zum Betriebsarzt oder melde es der Aufsichtsbehörde.

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Hallo.

Wegen den Reinigungsmitteln wirst du dir nix denken müssen. Ausgerechnet in einem Kindergarten werden dort nicht hochgiftige Substanzen benutzt werden, oder? Zuhause wirst du ja auch putzen, gehe ich mal davon aus....

Zu den Zeiten: Da gibts doch den Paragraphen, der besagt, dass man die Arbeitszeit auch bis 22 Uhr ausdehnen darf, oder? Hab das hier bei urbia mal gelesen, aber nagel mich nicht fest.....

Du wirst ja sicher nur Teilzeit arbeiten, oder putzt du 8 Stunden täglich?