Elternzeit/ richtig beantragt? Unbezahlt

Nabend,


mein Sohn ist am 1.08.18 geboren und ich hatte direkt zwei Monate bezahlte Elternzeit. Nun habe ich ab Montag nochmal Elternzeit beantragt und nun fragen wir uns ob wir das überhaupt richtig beantragt haben.
Die Elternzeit geht vom 24.06. bis zum 19.07. das wären von Mo-Fr insgesammt 20 Tage. Oder wird das anders be/ge - rechnet, sodass es insgesamt 30 Tage sind.

Oder kommt es jetzt so hin und das sind die 4 Wochen Elternzeit...länger als diese Zeit haben wir nicht beantragt. Möchte nur wissen ob man dann 20 Tage hat oder 30 wenn man die Wochenenden weg lässt.

Wisst ihr was ich meine..?
Brauche dringend eine Info.

Danke

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Bei dem Antrag vom Elterngeld gab es 2 Möglichkeiten normales Elterngeld oder Elterngeld+.

Hier kommt es darauf an was bei Antragstellung gesetzt wurde bzw auf wie viele Monate.

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Darunter wird auch die Elternzeit berücksichtigt. D.h was mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde.

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Muss Elternzeit nicht immer an dem Monatsgeburtstag des Kindes beginnen? Oder zählt hier das Ende des Mutterschutzes?

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Dann ginge es in meinen Augen nämlich nicht um die Anzahl der Wochen bzw. Wochentage sondern um die Daten, also beispielsweise 1.7. bis 31.7.
Oder in deinem Beispiel 24.6. bis 23.7.
Nur, dass das nicht der Monatsgeburstag deines Sohnes ist.

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So dachte ich auch, kann aber sein, dass das nur beim Elterngeld so ist?

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Elternzeit beantragt man nach dem Mutterschutz, heißt 01.08.18 geboren, ab 27.09.18 quasi wenn ihr oder du ein Jahr nehmen würdest hättest du Elternzeit bis 31.07.19 nehmen können.

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Naja das kommt ganz drauf an was du für einen Zeitraum nehmen wolltest. Unbezahlte Elternzeit ist sehr flexibel. Die bezahlte Elternzeit richtet sich immer nach dem Geburtstag des Kindes, also nach den Lebensmonaten. NICHT nach Wochen, Tagen oder Kalendermonaten. In deinem Fall natürlich schon, weil dein Kind genau am 01.08. geboren wurde. Ich hätte an deiner Stelle vom 01.07. bis 31.07. beantragt. Aber so wie ihr es gemacht habt geht es natürlich auch.

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Elternzeit kannst du anmelden wie du möchtest..

Das Problem wird eher sein, dass du keinen Anspruch auf erneute Elternzeit und dein AG ablehnen kann. Man muss sich nämlich bei Erstanmeldung für die Elternzeit innerhalb der ersten 24 festlegen!

Dein Zeitraum sin 3 Wochen und 4 Tage.

Wie kommst du auf deine Zählweise?

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Du kannst die Elternzeit so beantragen. Ist doch wahrscheinlich auch schon seit einem Jahr so genehmigt, oder?
Was meinst du mit 30 Tagen? Du hast jetzt aktuell 26 Tage (20 ohne WE). Elternzeit kannst du taggenau nehmen, also z.B. auch 30, 31, 32, 33 usw. Tage.