Schwanger in der Elternzeit

Hallo Zusammen,

so in der Art wurden wahrscheinlich schon mehrere Gespräche eröffnet, Ich hätte jedoch noch ein paar offene Fragen.

Kurz zu meiner Situation und meinem Anliegen.
Unser erstes Wunder ist durch eine künstliche Befruchtung entstanden. Ich bin derzeit noch in Elternzeit (2 Jahre). Mein Elterngeld habe ich auf zwei Jahre aufgeteilt. Mein letztes Elterngeld bekomme ich im Dezember. Elternzeit geht noch bis April 2020. Also wenn die kleine 2 ist. Heißt, ab Januar bekomme ich kein Geld mehr. Da wir umgezogen sind, habe ich anstatt 2 Stunden Fahrtweg nun ca. 4 Stunden (meine bessere Hälfte wurde Arbeitsmäßig versetzt). Das hätte für mich zum Ergebnis, dass ich mich nach einer neuen Stelle umsehen würde und zum Februar (bestenfalls)kündigen würde.
Jetzt ist der Wunsch nach einem zweiten Kind so groß, dass ich nicht mehr warten möchte. Ich bin auch schon 35. Wir würden gerne Ende August mit dem zweiten Versuch starten. Das wäre aufgrund Urlaubszeit der Kinderwunschklinik der frühste Termin. Sollte es gleich beim ersten Versuch klappen, wäre der ET Anfang Juni 2020. Das heißt, nach meiner Elternzeit.
Jetzt war meine Überlegung, meine Elternzeit zu verkürzen und im Februar 20 wieder anzufangen. Allerdings weiß ich nicht, ob mein Arbeitgeber da zustimmt. Aber was ist, wenn er jetzt zustimmt? Dann würde ich Ende September kommen und sagen, dass ich schwanger bin? Kann er es dann wieder rückgängig machen? Und was ist wenn er nicht zustimmt. Dann habe ich ab Januar bis zum neuen Mutterschutz Nullmonate für die Berechnung des neuen Elterngeldes??? Kann man das irgendwie umgehen? Wenn der Frauenarzt mir ab Januar oder Februar ein Beschäftigungsverbot erteilt (hatte ich in der letzten Schwangerschaft auch, da ich durch den weiten Fahrtweg echt schlecht dran war), würden die Monate dann vielleicht rausfallen für die Berechnung weil ich nicht arbeitsfähig bin trotz dass ich noch in Elternzeit bin?
Ich weiß, es ist ne blöde Situation. Gerade für den Arbeitgeber. Ich hatte ihn allerdings schonmal vorgewarnt gehabt, dass wir zwei Kinder planen und diese nicht weit auseinander sein sollen. Aber ich möchte mir keinen neuen Arbeitsplatz suchen und dann dort sagen, dass ich schwanger bin.

Ich hoffe, das war nicht zu umständlich geschrieben. Ist leider doch etwas länger geworden. Kennt sich da jemand mit der Materie aus?

Danke schon mal:-)

1

Aber was ist, wenn er jetzt zustimmt? Dann würde ich Ende September kommen und sagen, dass ich schwanger bin?
Ja genau. Bzw. du kannst es ja sagen wann du willst.

Kann er es dann wieder rückgängig machen?
Nein kann er nicht. Er könnte dich höchstens doof finden.

Und was ist wenn er nicht zustimmt. Dann habe ich ab Januar bis zum neuen Mutterschutz Nullmonate für die Berechnung des neuen Elterngeldes???
Ja genau.

Kann man das irgendwie umgehen?
Du müsstest dir dann einen neuen Job für die Zeit suchen. zB als Aushilfe irgendwo.
Oder in deinem "richtigen" Beruf. Je nachdem was du machst ist das ja unterschiedlich schwierig.

Wenn der Frauenarzt mir ab Januar oder Februar ein Beschäftigungsverbot erteilt (hatte ich in der letzten Schwangerschaft auch, da ich durch den weiten Fahrtweg echt schlecht dran war), würden die Monate dann vielleicht rausfallen für die Berechnung weil ich nicht arbeitsfähig bin trotz dass ich noch in Elternzeit bin?
Ein BV kannst du ja nur bekommen, solange du in einem Arbeitsverhältnis bist. D.h. dann dürftest du nicht kündigen. Ist halt die Frage, ob du wegen dem weiten Fahrtweg nochmal ein BV bekommst. Das ist nämlich eigentlich nicht rechtens.
Und das BV bekommst du ja nicht während du in Elternzeit bist. D.h. sollte dein AG der Verkürzung nicht zustimmen, gilt das BV erst ab April und die Monate vorher sind trotzdem Null- Monate.

4

Was ich noch vergessen habe:

Ausklammern kannst du die Elternzeit nur bis zum 14. Lebensmonat des Kindes (nach dem was du schreibst Juni 2019). Die Monate danach sind Null-Monate.

Aber je weniger Null-Monate, desto besser natürlich.

2

Naja Nullmonate hast du sowieso. Und ein BV aufgrund deiner Fahrstrecke kommt wohl eher nicht in Betracht.
Warum nutzt du nicht die Zeit, parallel zum Kinderwunsch einen neuen Job zu suchen?

3

Also Null Monate hast du ja so oder so schon.
Wenn dein AG zustimmt dass du früher arbeiten gehst, wäre dir das überhaupt möglich? Also hast du eine Betreuung für dein Kind und würdest so weit fahren?
Auf ein erneutes BV würde ich mich nämlich nicht verlassen.

5

Elternzeit verkürzen kannst du eher nicht, du kannst aber bei deinem AG die Erlaubnis einholen woanders Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. Macht Sinn bei dieser Entfernung.