Resturlaub nach der Elternzeit entfällt?

Hallo zusammen,

folgendes Szenario:
Ich bin seit einiger Zeit im individuellen Beschäftigungsverbot und konnte somit nur 4 Tage Jahresurlaub nutzen, in dieser Zeit habe ich ja aber gesetzlich weiterhin Anspruch auf Urlaub.

Der voraussichtliche ET ist der 5.09 - Mutterschutz wäre dann bis zum 31.10.

Jahresurlaub: 30 Tage, minus die 2 Monate November und Dezember ergibt einen Jahresurlaub von 25 Tage, nun die 4 genommenen Tage abziehen, ergibt
21 Resturlaubstage für das Jahr 2019.

Soweit so gut, wäre ein schöner Monat den ich hinten dran hängen könnte, nun lese ich aber zum Teil dass der AG den Urlaub um 1/12 kürzen kann, aber nur unter gewissen Bedingungen.
Und egtl liest man oft, dass dieser Urlaub doch nicht verfallen kann, sondern Urlaub den man während der Elternzeit erwirbt? Ich dachte aber immer während der Elternzeit steht mir eh kein Urlaub zu?
Ich bin irritiert :-D

Kann mir bitte jemand helfen der wirklich ganz genau weiß wie es abläuft rein rechtlich gesehen?
Da der AG die Tage nicht streichen muss, sondern nur wenn er möchte (soweit ich das gelesen habe), ist es dann auch irrelevant wie manche Firmen es handhaben.

Möchte gerne die Elternzeit beantragen und würde gerne dann ganz genau wissen was mir rechtlich zusteht (moralisch sei jetzt mal dahin gestellt).

Der Plan ist: Ich möchte bis zum 12 Lebensmonat in Elternzeit und anschließend meinen Resturlaub noch nutzen, ein bisschen planen müsste ich aber, sollte der Resturlaub nämlich komplett entfallen, würden wir bis zum 13 Lebensmonat Elternzeit beantragen (Eingewöhnung Kita).

Vielen Dank vorab :-)

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Dir steht der Urlaub für die Zeit bis zum Ende des Mutterschutzes definitiv zu. Da du heute nicht genau weißt, wann das ist, kennst du nicht die genaue Anzahl an Tagen. Hier darf der AG nichts kürzen oder streichen.

In der Elternzeit ist das etwas anders. Auch hier erwirbst du einen Urlaubsanspruch, ABER der AG kann für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit 1/12 deines Urlaubs streichen. Das muss er Dir aber sagen. Für dich wäre es also deutlich besser, du würdest deinen AG jetzt nicht noch darauf hinweisen, dass er Dir sagen muss, dass dein Urlaubsanspruch gestrichen wird. Nehmen kannst du den Urlaub ohnehin erst nachdem er entstanden ist. Also warte ab bis zum Elternzeitende und sage dann, dass du mit Urlaub startest.

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Vielen Dank, so habe ich es nämlich auch verstanden, jedoch hatte ich bei der Rechtsschutz noch angerufen und die Dame hat mich dann eher noch irritiert 😅👍

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Also die 21 Tage für dieses Jahr stehen Dir auf jeden Fall zu !
IdR kürzt der Arbeitgeber den Urlaub, der während der Elternzeit anfällt, mlt dem würde ich also nicht planen.

Du solltest aber jetzt schon mit deinem AG besprechen, dass du die 21 resturlaubstage direkt an die 12 Monate Elternzeit nehmen möchtest.
Er muss dem nämlich nicht zustimmen.
Wenn du das also erst kurzfristig mitteilst und er genehmigt Dir den Urlaub nicht, dann hast du ein Problem bei der Eingewöhnung.

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Auch dir danke für die Antwort.

So hatte ich es nämlich auch verstanden, jedoch hat mir tatsächlich die Dame bei der Rechtsschutz am Telefon gesagt, dass er meinen jetzigen Urlaub auch kürzen kann.
War dann erstmal irritiert 😅

So werde ich es auch machen, werde schriftlich die Elternzeit beantragen und dann auf den Resturlaub hinweisen den ich im Anschluss nehmen möchte, darauf werden die ja dann schon reagieren. 🤔

Danke 👍