Arbeitslosengeld I oder AU? In der Schwangerschaft

Hallo meine lieben, heute habe ich mal eine ganz andere Frage an euch.

Ich bin ja mittlerweile in der 9 SSW. Und beziehe bis Oktober noch Arbeitslosengeld 1. Jetzt ist es aber so das das Arbeitsamt meint sie müssen überprüfen ob ich überhaupt arbeitsfähig bin weil ich schwere Fibromyalgie habe, jetzt habe ich aber Angst das die mir mein Arbeitslosengeld 1 streichen können.

Gibt es eine andere Lösung das ich trotzdem noch mein Arbeitslosengeld 1 bekomme oder ist es besser wenn ich mit meinem Frauenarzt spreche und er mich eventuell bis nach der Geburt AU schreibt? Obwohl ich kann mich vorstellen das das zu lange ist und er da bestimmt nicht mit macht!!

Habt ihr vielleicht noch eine andere Lösung oder könnt ihr mir weiter helfen?

Vielen Dank schon mal im Voraus 😘😘😘

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Wenn man nicht zur Verfügung für das Arbeitsmarkt steht, kann und sollte man keinen Arbeitslosengeld bekommen. Wer ALG bekommt ist ja sozusagen Arbeitssuchend, was ja nicht der Fall ist wenn man wegen eine Erkrankung nicht arbeiten kann..

Wer durch eine Erkrankung nicht arbeitsfähig ist bekommt kein ALG.

Du solltest mit deinen Hausarzt darüber sprechen. Der FA hat nichts mit deine Erkrankung zu tun...

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Da kann ich dir aber nicht zustimmen. Man hat ja natürlich auch viele Jahre eingezahlt um Arbeitslosengeld 1 zu bekommen wenn man mal keine Arbeit hat.

Deshalb habe ich auch um Hilfe gebeten.

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Dir bleibt aber nichts anders übrig als mir zu zustimmen, weil es gesetzlich so geregelt ist.;-) Deine Meinung hat wenig mit der Realität zu tun.. Wer das Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, bekommt kein ALG 1, was auch vollkommen korrekt ist. Das eine hat mit das andere nichts zu tun. Wenn ein Arzt beurteilt dass man wahrscheinlich nie wieder arbeiten kann, wegen eine chronische Erkrankung, muss man Frührente beantragen, weil man das Arbeitsmarkt eben nicht zur Verfügung steht.. Du bist ja gar nicht arbeitssuchend..

Wie hättest Du Dir das im Zukunft vorgestellt? Man kann ja nicht endlos ALG1 bekommen, schon gar nicht wenn man gar nicht arbeiten kann oder möchte..

Man bezahlt ja auch etliche Versicherungen das ganze Leben. Manche davon wird man nie gebrauchen.

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Das Einzahlen in eine Versicherung führt nicht automatisch zum Anspruch auf Leistungen. Es gibt immer definierte Voraussetzungen zum Eintritt des Versicherungsfalls. Und bei ALG1 ist eine Voraussetzung Arbeitsfähigkeit.

Für Krankschreibungen bezüglich Fibromyalgie halte ich den Frauenarzt für den falschen Ansprechpartner. Das sollte doch eher der Arzt machen, der Dich wegen der Fibromyalgie behandelt, denn nur der kann beurteilen, inwiefern Du arbeitsfähig bist.
Und ja, der kann Dich theoretisch immer wieder krankschreiben. Allerdings fällst Du nach 6 Wochen ins Krankengeld.

Grüsse
BiDi

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Hi,

lass dich krank schreiben - du bekommst auf jeden Fall 6 Wochen lang Krankengeld in gleicher Höhe wie ALG 1. Danach würde es für dich vermutlich dann ALG2 geben.

Anspruch auf ALG1 hast du nur, wenn du trotz Schwangerschaft dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und bis zum Mutterschutz vermittelt werden könntest.

Gruß
Kim

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Blöd geschrieben:

die ersten 6 Wochen ger Krankschreibung bekommst du - wie bei einem AG - natürlich "Lohnfortzahlung". In Deinem Fall das ALG 1. Danach dann Krankengeld in gleicher Höhe.

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Woher weiß denn das Arbeitsamt von Deiner Krankheit, bist Du aktuell schon deshalb krank geschrieben? Im Fall einer langen AUB bekommst Du wie im regulären Arbeitsverhältnis auch nur eine 6wöchige Fortzahlung, hier dann Krankengeld in Höhe Deines ALGI.