Frage an Erzieher im Bv:Anspruch auf Resturlaub durch BV?

Hey Leute ich habe schon nach meiner Frage gesucht,aber nichts gefunden.
Folgende Frage.
Seit Mitte Januar '19 bin ich im Beschäftigungsverbot (Erzieherin).

Mein Entbindungstermin ist der 25.9.19.
Ich habe 30 Urlaubstage im Jahr.

Eine Bekannte (ebenfalls Erzieherin),die ebenfalls schwanger war,erzählte, ich hätte in der Zeit wo ich im Bv bin Anspruch auf Urlaub und könne diesen dann ja nächstes Jahr an die Elternzeit dranhängen.(Dieses muss natürlich mit dem Chef abgeklärt werden,ob er an die Elternzeit rangehängt werden kann.)

Frage 1: Wie viel Tage Urlaub stehen mir zu von Januar-August/September (wird Mutterschutz eingerechnet, ja/nein?

Frage 2:Wie sieht es mit den Schließzeiten aus.wzb 3 Wochen Schließzeit in den Sommerferien,würden mir die Tage abgezogen werden?

Frage 3: Ganz andere Frage 😂 Ich muss ja Elternzeit einreichen.Dieses soll ja 7 Wochen vor der Geburt statt finden.Ich möchte 1 Jahr/ 10 Monate? nehmen.Da man ja 8 Wochen nach Geburt noch in Mutterschutz ist,sagt man ja es wären nur 10 Monate Elternzeit..Wenn das Kind zum 1.10.19 kommt,würde ich zum 1.10.20+Resturlaub wieder anfangen.Schreibe ich in den Antrag 10 oder 12 Monate?

Ich wäre so dankbar falls jemand meine Fragen verstanden hat und darauf eine Antwort parat hätte😊
LG Sissy in der 29Ssw

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Dir steht mindestens Urlaub bis Ende September zu, jedoch wenn der AG den Jahresurlaub nicht kürzt (darf er für jeden vollen Monat Elternzeit) dann komplett. Ausrechnen: 30:12*9! Und gerundet wird kaufmännisch.

Der bleibt bestehen bis Ende des Folgejahres , in welchem du aus der Elternzeit zurück kehrst.

Mit der Elternzeit bist du völlig falsch informiert: diese beginnt nach dem Mutterschutz und da du die 7 Wochen Frist hast, musst du deine Elternzeit innerhalb der 1. Woche nach der Geburt verbindlich anmelden!

Ich weiß nicht ganz, wie du auf 10 Monate kommst, denn wenn man ganze Jahre Elternzeit nimmt ist immer der Geburtstag des Kindes der erste Arbeitstag! In die Anmeldung (nicht Antrag!) schreibst du einfach...“ ... im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrist bis zum xx.cx.cx....“ solltest du nicht direkt Vollzeit wieder einsteigen wollen, dann ist es empfehlenswert 2 Jahre anzumelden!

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Entschuldige, Urlaubsanspruch bis Ende November!

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Ich ja ich hatte vor 1 Jahr zu nehmen,auch wenn mein Herz bluten wird wenn das Kind in die Krippe kommt,aber da wir ein Haus gekauft haben sind wir leider darauf angewiesen.
Ich dachte auch immer 12 Monate Elternzeit und dann hat mir diese besagte Bekannte geschrieben,es wären ja im Prinzip nur 10 Monate,weil man ja im Mutterschutz (8 Wochen nach Geburt) noch 100% Gehalt bekommt.

Danke für eure Antworten 😊

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Hallo

1. Du erwirbst im BV und anschließendem Mutterschutz Urlaub. Mutterschutz wird mit eingerechnet. Mutterschutz wäre bei dir bis 06.11.2019? Dann hast du auf jeden Fall von Januar bis Oktober Urlaubsanspruch (30/12*10 = 25 Tage) erworben, wie das mit November gerechnet wird, weiß ich nicht genau und daher hier keine Antwort.
Der Urlaub verfällt nicht bis Ende der Elternzeit.
2. Da bin ich mir nicht sicher, aber da du ja im BV bist und somit kein Urlaub nehmen "kannst", dürfte der Urlaub nicht abgezogen werden, der Kindergarten Schliessungstage hat während deines BVs.

Lg seinspaetzle

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Der November wird ganz gerechnet. Also

30:12*11.

Hatte mich auch vertan bei der Berechnung

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Danke für deine Antwort.Sie hat mir weiter geholfen 😊

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Hi,

Ich hatte diese Thematik gerade rechtlich klären lassen: Theoretisch erwirbst du für das ganze Jahr Urlaubsanspruch, auch im BV. Allerdings darf dein AG deinen Anspruch um die VOLLEN Ez-Monate kürzen. Da dein Mutterschutz im November endet und dort deine Ez beginnt, kann der AG nur noch für den Dezember deinen Jahresanspruch kürzen. Das wären 2,5 Tage. Gerundet wird so, das es dir zugunsten fällt. Dir bleiben auf alle Fälle 28 Tage Anspruch erhalten. Dazu gibt es einen Gerichtsbeschluss, den man bei Bedarf dem AG unter die Nase halten kann, dann räumt er das entsprechend ein. Viele AG wissen das leider nicht und kürzen auch um die angebrochenen Monate. Und dies ist nicht rechtens. Ob du deinen Urlaubsanspruch direkt an die Ez ranhängen kannst, musst du mit deinem AG klären. Du müsstest also Ez bis einem Tag vor Geburtstag deines Kindes einreichen. Beginn der Ez ist nach Ende des Mutterschutzes. Dadurch sind es tatsächlich 10 Monate Ez. Du informiert den AG 7 Wochen vor Beginn der Ez, dass du in Ez gehst (kein Antrag, da Rechtsanspruch), also NACH der Geburt. Damit hast du auch die genauen Daten.
EG ist nochmal ein anderer Schuh. Dies beantragt du ab Geburt. Es wird hier aber das Mutterschaftsgeld angerechnet, sodass du deine erste Zahlung zu Beginn des 3. Lebensmonat deines Kindes bekommst. Also effektiv sind dies dann auch 10 Monate, die gezahlt werden.

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Ach noch ein Punkt, die Schließzeit darf dir nicht abgezogen werden, da du ja keinen Urlaub für diese Zeit nehmen konntest.

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Danke für die ausführliche Erklärung :)