Beschäftigungsverbot Zeitarbeit

Hey,

ich bin derzeit über eine Zeitarbeitsfirma angestellt. Bei meinem derzeitigen Einsatz verdiene ich mehr als in meinem Vertrag mit der Zeitarbeitsfirma steht, da der Kunde mehr für mich zahlen wollte bzw das Gehalt an eine gleichwertige Stelle im Betrieb angepasst wurde. Der Einsatz würde bis 05/2020 noch laufen wobei ich ET Ende 02/2029 habe. Beide wissen noch nichts von der SS, da ich erst in der 7 Woche bin.

Nun meinte meine Ärztin schon mal das man über ein Beschäftigungsverbot nachdenken könne.
Jetzt bin ich mir nur nicht sicher welches Gehalt ich dann während des Beschäftigungsverbots bekommen würde. Das aktuelle weiterhin oder das was im Vertrag mit der Zeitarbeit steht?!

Hat da jemand Erfahrung von euch?

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Hallo

Warum solltest du ein BV bekommen?
Du bist nur schwanger. Ein BV gibt es, wenn eine Gefährdung oder die Gesundheit von Mutter und Kind durch die Arbeit beeinträchtigen wäre.

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Darum ging ihre Frage doch gar nicht. Immer wieder wird gegen ein BV "gehatet"...
Es wird schon seine Gründe haben und es bleibt ihr überlassen, ob sie diese hier allen mitteilen will... Geht uns doch gar nichts an.

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Es hat schon seine Gründe, warum die Richtlinien verschärft wurden!
Sobald manche schwanger sind, wird in jedem Beruf sofort nach einem BV geschrien.
Was würden die machen, wenn es das nicht gäbe, bwz nur für bestimmte Berufsgruppen?
Da müssten sie such weiter arbeiten!
Viele meinen, sie haben jetzt einen Freifahrtschein.

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Du bekommst das, was im Vertrag steht.

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Ja aber es heißt doch das man finanzieller nicht schlechter gestellt werden darf und in meiner Einsatzmeldung steht ein höherer Betrag? Also würden sie mich ja finanziell schlechter stellen durch ein BV?!

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Man muss doch die Abrechnungen der letzten 12 Monate vor der Geburt einreichen. Und nicht den Arbeitsvertrag. Also tippe ich auf das höhere Gehalt.

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Ganz simple. Wenn du einen Lohn auf Wochenbasis erhälst, dann zählt der Durchschnitt der letzten 13 Wochen vor dem Monat in dem die Schwangerschaft eingetreten ist. Wenn du auf Monatsbasis bezahlt wirst, dann der Lohn der letzten drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft.

Sprich: Wenn du im Mai schwanger geworden bist, dann zählt der Durchschnitt der Monate Februar, März, April.

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Super vielen Dank 👍🏻😊

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Hi,

was ich nicht verstehe, ganz unabhängig davon, ob ein BV gerechtfertigt ist oder nicht:

Als Zeitarbeitnehmer besteht doch in der Regel die Möglichkeit, dir auch während der Schwangerschaft einen passenden Einsatz zu vermitteln. Dann ist es eben nicht mehr der gleiche AG, aber der Wechsel käme ja auch, wenn dieser jetzt sagt "wir brauchen Fr. XY nicht mehr".

Ich arbeite übrigens selbst über Zeitarbeit mit ebenfalls einem Zuschlag zum Grundgehalt, weil der AG mehr bezahlt. Vielleicht komme ich deshalb nicht so ganz mit der Frage klar.

Zur Berechnung hast du ja genügend korrekte Antworten bekommen.

Gruß
Kim

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Wenn die Frauenärztin es angesprochen hat, wird es vermutlich nicht um ein BV wegen des Arbeitsplatzes, sondern wegen Arbeiten im Allgemein in der Schwangerschaft gehen. Sonst läge es ja nicht im Machtbereich der Frauenärztin. Also würde ein Arbeitsplatzwechsel nichts nützen.

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hm. OK. Kann natürlich sein. Dann müsste es aber jetzt schon gravierende gesundheitliche Gründe dafür geben. Aber vielleicht ist es ja auch eine Risikoschwangerschaft oder so.

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Wenn Du den jetzigen Job nicht mehr machen darfst, steckt Dich die Zeitarbeit woanders rein. Das ist nun wirklich nicht das Problem.

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Wer sagt denn das ein Problem mit dem
Job vorliegt?? Dann würde ja das BV vom
AG aus gehen und nicht vom Arzt!

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Wenn es nicht am Job liegt, dann stellt der Arzt ein Beschäftigungsverbot aus medizinischen Gründen aus. Da geht es dann eher nicht darum, wo man arbeitet und wieviel Geld man verdient.