Übertragung der Elternzeit

Hallo zusammen,

Ich bin auf ein Thema gestoßen, bei dem ich eure Hilfe brauche: die Übertragung der übrigen Elternzeit auf nach dem 3. Geburtstag.

Ich habe jetzt mehrfach gelesen, dass man das beim AG beantragen muss, ohne Angabe irgendwelcher Daten, da sonst der Anspruch auf die max. 24 Monate verfällt?
Also vorsorglich dem AG ein Schreiben schicken, auch wenn es vielleicht gar nicht zur Nutzung dieser Elternzeit kommt - das kommt mir komisch vor!

Dachte bisher eigentlich immer, dass ungenutzte Elternzeit dann einfach „zur Verfügung steht“ und beantragt werden kann, wann man das eben möchte bis zum 8. Geburtstag.

Vielen Dank für eure Hilfe!

1

Wo hast du das gelesen, dass dies verfallen soll? Wenn du 12 Monate bereits bekommen hast, innerhalb der ersten 3 Lebensjahre deines Kindes, dann stehen dir ab dem 3. Bis zum 8.Jahr die restlichen Monate/Tage zu. Allerdings kann dies mal abgelehnt werden, wenn es betriebliche Gründe geben soll. Genau müsste ich das aber noch mal nachlesen.

Würdest du dann den AG wechseln, nimmst du auch die übrige Elternzeit mit.

Lg

3

Vielen Dank für deine Antwort!

Ich habe aber keine 12 Monate bis zum 3. Geburtstag genommen. Ist dafür dann die Beantragung notwendig? Oder verfällt das dann komplett?

5

https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/BJNR274810006.html#BJNR274810006BJNG000202119

Zwischen dritten Geburtstag und dem achten Lebensjahr können Anteilig noch bis zu 24 Monate Elternzeit in Anspruch genommen werden.

2

Lies doch im entsprechenden Gesetz nach, das ist das BEEG. Dann hast du die sicherste Antwort

4

Danke für deine Antwort! Aber da steht leider nichts, was ich konkret als Antwort auf meine Frage zu interpretieren wüsste, vielleicht kannst du mir weiterhelfen?
Ich finde nur in Paragraph 15 Absatz 2: „Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden.“ Schlauer werde ich daraus aber auch nicht...

Danke für deine Mühe! (:

6

Naja, wenn du vor dem dritten Geburtstag nur 6 Monate genommen hast, kannst du keine 30 Monaten nach dem 3. Geburtstag nehmen. Da wären dann 6 Monate "verschenkt", da Anteilig nur noch 24 Monate gehen.

weitere Kommentare laden