Arbeitslosengeld nach Elternzeit/ Kita. Wer kennt sich aus?

Hallo ihr Lieben,

Da ich mich selbst damit nicht auskenne (habe 3 jahre EZ) und meine Freundin hier nicht angemeldet ist, könnt ihr mir vll weiterhelfen.

Ich schildere einfach mal die Situation:

Meine Freundin hat im November 2018 ihre Tochter entbunden, hat also somit bis 17.11.19 Elterngeld, ab 1.12.19 hat sie einen Kitaplatz. Da ihr ehemaliges Arbeitsverhältnis befristet war, lief dieses kurz vor der Geburt aus. Somit hat sie ja Anspruch auf ALGl, nun macht sie sich Gedanken , was denn "passiert" wenn sie merkt, dass ihre Tochter noch nicht bereit für die Kita ist und sie diese wieder raus nimmt? (während sie schon ALG bezieht)? Muss sie das bezogene ALG zurück zahlen? Oder wird sie dann einfach "abgemeldet" ab dem Zeitpunkt ab dem sie keine Betreuung mehr nachweisen kann?
Sie traut sich nicht dies beim Arbeitsamt zu fragen, da sie Angst vor negativen Konsequenzen hat.

Ich hoffe ihr könnt mir/ihr weiter helfen :)

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Ich verstehe nicht, warum sie sich nicht bewirbt, sondern in erster Linie davon ausgeht Arbeitslosengeld zu beziehen?! Wenn sie bis dahin einen Job hat, braucht sie sich evtl überhaupt keine Gedanken machen.

ALG erhält sie nur, wenn sie den Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, in entsprechendem Stundenumfang. Wenn keine Betreuung gewährleistet ist, bekommt sie kein ALG1, sondern ALG2. Wobei hier fraglich ist ob sie Anspruch hat, da das Einkommen des Partners mitberechnet wird. Sind sie nicht mehr zusammen, hat die Anspruch auf Unterhalt vom Ex für sich und das Kind.

Das Kind einfach abmelden und sich weiter arbeitslos melden, wird nur schwer funktionieren, da sie damit rechnen muss in irgendwelche Maßnahmen gesteckt zu werden. Bewerbungstraining etc.

LG

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Also bewerben will sie sich (noch) nicht, da sie eben bedenken hat, wie das mit der Kita klappen wird.. (so habe ich das zumindest verstanden) deshalb will/muss sie erst einmal ALG beantragen.

Ich glaube ich hab meine Frage etwas blöd formuliert ;) sie will natürlich NICHT weiterhin ALG beziehen, wenn sie die kleine von der Kita abmelden muss/will! Sie fragt sich ob sie wenn sie, nehmen wir mal an, 2 Monate ALG bezogen hat und DANN die Betreuung in der Kita nicht klappt (und natürlich dem Arbeitsamt bescheid gibt und kein weiteres Arbeitslosengeld bezieht) dem Arbeitsamt das ALG teilweise oder ganz zurück zahlen müsste!

LG :)

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Ich versteh das nicht so ganz.

Sie bekommt für November nochmal Elterngeld, hat den Kitaplatz aber erst ab Dezember. Somit findet die Eingewöhnung ja auch erst im Dezember statt und sie steht dem Arbeitsmarkt auch nicht zur Verfügung.

Also müsste sie gleich ALG2 beziehen, nicht ALG1. Das kann sie erst beantragen, wenn die Betreuung gewährleistet ist!

Btw.: es ist völlig egal wie sie sich mit ihrem Ex versteht. Bevor sie ALG2 bekommt, wird geprüft ob er leistungsfähig ist und ihr Unterhalt zahlen kann. Ob er will oder nicht.

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Um ALG1 zu bekommen muss man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, also einen Kitaplatz haben. Ich bisher immer die Erfahrung gemacht, dass sich das Amt jetzt nicht schnell und regelmäßig bemüht bzw. Kontrolliert, ob diejenigen sich regelmäßig bewerben.
Wenn das Kind nicht bereit ist, wird es wohl auf Hartz 4 hinauslaufen, dafür muss man sich aber komplett "nackig" machen. Sonst über den Partner familienversichern lassen und auf 450€ losgehen, wenn der Partner zu Hause ist und so die Betreuung selbst übernehmen.

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Partner/Vater gibt es keinen, sie ist alleinerziehend. (komplizierte Geschichte)
Das es auf Hartz4 rauslaufen wird , wenn sie keinen Kitaplatz mehr hat, ist ihr bewusst. Sie versucht dies natürlich zu vermeiden, aber will ihre Tochter auch nicht "zwingen" in die Kita zu müssen, wenn es überhaupt nicht funktionieren sollte! Nur macht sie sich eben Gedanken ob sie in diesem Falle das bezogene ALGI zurück zahlen muss..

LG :)

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Es gibt aber doch einen Erzeuger. Der ist in erster Linie zuständig. Da wird das Amt auch nachhacken.

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Ja, du musst dann das ALG 1 zurückzahlen.
Außerdem ist mir schleierhaft, warum das mit der Kita nicht klappen sollte. Bei allen anderen, die einen Job haben, klappt das doch auch.

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Echt? Kannst Du da bitte mal die Rechtsgrundlage zu benennen? Wenn sie nachgewiesenenermaßen eine Betreuung fürs Kind hat (also Eingewöhnung abgeschlossen) und sich danach was an ihren persönlichen Verhältnissen ändert und sie dem Arbeitsmarkt doch nicht mehr zur Verfügung steht, warum muss sie dann rechtmäßig bezogenes ALG zurück zahlen?

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Nein, sie muss das dann bezogene ALG 1 nicht zurück zahlen, auch muss zur Beantragung von ALG 1 nicht zwingend ein Kita-Platz nachgewiesen werden, das scheint regional sehr unterschiedlich gehandhabt und hängt wohl vom Sachbearbeiter ab. Ich hatte z.B. anfangs keinen Kita-Platz und habe dennoch volles ALG 1 bekommen.

Allerdings sollte man bedenken: ALG 1 ist in der Regel dazu gedacht, um schnellstmöglich wieder in Arbeit zu kommen und mit Kind zuhause ist ernsthaftes Bewerben inklusive Vorstellungsgespräche wahrnehmen nicht möglich und so verliert man wertvolle Zeit. Könnte sie den Kita-Platz nicht früher bekommen? Die Eingewöhnung in die Kita kann Wochen dauern, in der Zeit kann man auch nicht arbeiten... und nicht zuletzt werden die Kinder in den ersten Monaten häufig krank, sodass man wieder zuhause bleiben muss. Bei uns hat es z.B. fünf Monate gedauert, bis meine Tochter nicht mehr ständig krank war, das hätte kein Arbeitgeber mitgemacht, da war ich froh, im Alg 1-Bezug zuhause gewesen zu sein.

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Vielen Dank euch allen :) Ich gebe das alles mal an sie weiter!