Kündigen nach Elternzeit

Hallo zusammen,

ich möchte nach der Elternzeit nicht mehr zurück in meinen Betrieb. Ich fühle mich dort schon länger nicht mehr wohl und seit der Schwangerschaft ist es total eskaliert. Mein AG will mich auch nicht mehr, wollte mich kündigen. War nach den ersten 12 Wochen (aus anderen Gründen) zum Glück im BV. Alles eine lange Geschichte und erst mal nicht so wichtig.

Nun frage ich mich, ob mein AG mich nach der Elternzeit einfach wieder kündigt. Aber was wenn nicht? Wenn ich kündige und nicht sofort etwas neues finde, wie ist das dann mit dem Arbeitslosengeld? Kenne mich damit nicht aus und habe was von Sperre gehört. Frage mich, wie wir beide, mein AG und ich am besten aus der Sache raus kommen.

Mir ist klar, dass ich mich noch an der richtigen Stelle erkundigen muss, aber mich interessieren eure Geschichten und Erfahrungen.
Vielen Dank

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Hallo.

Kündigen würde ich tatsächlich nur dann, wenn du bereits was hättest. Dafür müsstest du also in der Elternzeit schon eine neue Stelle suchen. Dann könntest du fristgerecht kündigen und müsstest nicht mehr zurück in den Betrieb. Wenn du kündigen solltest, ohne Job, dann hat man eine Sperre bis zu 12 Wochen. Ansonsten kommt mir nur eine Vertragsaufhebung in den Sinn, welche dir nützlich sein könnte um dennoch Arbeitslosengeld zu erhalten (so hat es damals ne Arbeitsollegin von mir gemacht. AG und AN waren einverstanden damit) Genau habe ich mich aber nie damit befasst.


LG

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Bei einem Aufhebungsvertrag gibt es ebenfalls eine Sperre, was auch richtig so ist.

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Ach, gut wieder was gelernt, danke :)

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Beste Lösung: Du suchst dir einen Job direkt im Anschluss an deine Elternzeit und kündigst DANN selbst.

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Danke für deine Antwort.
Schon klar, ist für mich auf jeden Fall die sicherste Lösung. Mir geht es nur darum was ist, wenn das nicht so klappen sollte. Möchte für alle Fälle abgesichert sein.

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Dann wirst du zurück zur Arbeit gehen müssen und abwarten, ob dein Chef dich kündigt. Auch das geht dann aber nur mit der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist. Wenn er dich dann nicht bei vollen Bezügen frei stellt, dann wirst du da wohl noch ein Weilchen arbeiten müssen.

Wenn du kündigst obwohl du nichts neues hast bekommst du i.d.R. 3 Monate kein ALG.