Elternzeit Ablauf und Frist von Arbeitgeber

Hallo ihr Lieben,

meine Kleine kam am 27.12.2018 zur Welt und ich habe ein Jahr, also bis zum 26.12.2019 Elternzeit angemeldet. Jetzt kam heute ein Schreiben von meinem Arbeitgeber, dass ich bis spätestens 15.09.2019 mitteilen soll, ob ich die Elternzeit verlängern will, oder die Arbeit danach wieder aufnehme. Die Kleine habe ich ab Februar in einigen Krabbelstuben angemeldet, aber ich weiß noch nicht ob sie auch einen Platz bekommt. Verlängern muss ich ja sowieso, aber wie lange? Wie soll ich denn jetzt vorgehen und ist es rechtens, dass mein Arbeitgeber so früh schon eine Entscheidung von mir verlangt, obwohl ich noch nicht einmal weiß ob ich einen Platz für sie finde?

Wir wohnen übrigens in Frankfurt und da müssen die Kleinen über eine Plattform angemeldet werden…ist vielleicht zufällig noch jemand aus Frankfurt und kann mir Tipps geben (alle Nicht-Frankfurter-Anworten helfen mir natürlich auch weiter ;-) )

Lg
songirl

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Hi,

eigentlich entscheidest du dich für die ersten zwei Jahre deiner Elternzeit bindend. Da du nur ein Jahr eingereicht hast, könnte der Arbeitgeber sagen, du kommst ab 27.12.2019 wieder. Also ist es ja nett, dass er dir die Chance auf Verlängerung gibt.
Da du danach bestimmt nicht Vollzeit arbeiten möchtest würde ich die Elternzeit auf das Maximum von 3 Jahren ausweiten und gleich mitteilen, dass du geplant hast ab März / April in Teilzeit zu arbeiten (denke an die Eingewöhnung). Du würdest 3 Monate vorher auf ihn zukommen und mitteilen, ob du einen Platz bekommen hast und mit welcher Stundenanzahl du wieder anfangen möchtest.

LG
ChaosSid

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Eigentlich ist das ganz schön nett von deinem AG, dass er selbst fragt, ob du verlängern willst.

Meines Wissens meldet man die EZ ja an und da kann der AG nix sagen. Möchte man dann aber doch verlängern, muss der AG zustimmen (er muss ja auch planen).

Am besten du fragst den AG, dass falls du verlängerst und doch früher zurück könntest, das auch ok wäre? Meist kann sprechenden Menschen geholfen werden ;)

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Wenn man mindestens 2 Jahre genommen hat kann man danach verlängern ohne dass der AG das ablehnen kann (mit einer 7 Wochen Frist)

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Ach das wusste ich auch noch nicht.

Aber ich bleibe auch nur 2 Jahre zu Hause und bin auch schon passend für dann für die Kita angemeldet :) daher hab ich mich nicht intensiv eingelesen ;)

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Hallo und danke für eure Antworten,

hm, mir ist schon klar, dass ich wegen dem „nur“ einem Jahr bei einer Verlängerung auf die Genehmigung angewiesen bin, aber für eine Ablehnung braucht der AG auch wichtige betriebliche Gründe.
(Will der Arbeitnehmer in den ersten zwei Jahren nach Geburt des Kindes eine Elternzeit verlängern, dann muss der Arbeitgeber nach „billigem Ermessen“ laut § 315 Abs. 3 BGB handeln. Das bedeutet: Die Entscheidung darf nicht willkürlich bzw. nach Gutdünken getroffen werden, sondern sollte in Abwägung aller Interessen erfolgen)

Ich habe vor der SS auch schon Teilzeit gearbeitet und zurzeit gibt es eine Vertretung für mich. Die Vertretung wurde aber nicht extra eingestellt, sondern hatte vorher Stunden von jemanden anderen, der Zeit gekürzt hatte und jetzt aber wieder Vollzeit da ist. Hat also mit meiner SS und Elternzeit gut gepasst.
So, jetzt will ich ja nächstes Jahr ab April/Mai/Juni wieder zurück, aber ich weiß halt „jetzt“ noch nicht ob ich einen Platz in der Kita bekomme. Wer weiß denn schon über ein halbes Jahr vorher ob er einen Platz bekommt!? Länger Elternzeit anmelden und dann doch früher zurück kommen geht nicht, da der AG die Vertretung dann ja nicht einfach vor die Tür setzen kann und auch nicht tun wird.
Also, mir ging es hauptsächlich darum, dass der AG das jetzt schon wissen will und ob er mir diese Frist mit 15.09. setzen darf? Was ist denn mit der allgemeinen Frist von 7 Wochen?

Lg
songirl

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Doch, länger Elternzeit anmelden und früher Teilzeit in Elternzeit zurück kommen geht selbstverständlich, und viel einfacher!!

Dass dein AG solange Zeit gibt ist sehr kulant von ihm!! Normalerweise könntest du garnicht verlängern! Selbst bei 2 auf 3 Jahre hast du die Frist von 7 Wochen!

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Irgendwie frage ich mich schon, wieso das so ist.
Weil wenn ich meine eigene Situation mal betrachte. Für mich wurde eine Vertretung eingestellt. Er hat eine Befristung für das eine Jahr bekommen plus ein Monat Übergabe. Wenn ich jetzt sagen würde, ich verlängere um 1 Jahr, würde er ja auch um ein Jahr verlängert. Wenn ich dann plötzlich sage, ich komme doch schon eher wieder, hat er trotzdem ja seinen Vertrag und mein Arbeitgeber hat auf einmal einen Headcount mehr, den er ungeplant bezahlen muss und was nicht unbedingt ins Budget passt.
Also eigentlich macht es aus Arbeitgebersicht doch mehr Sinn, Verlängerungen der Elternzeit zu befürworten, anstatt Verkürzungen.

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