Elternzeit/erneute Schwangerschaft/

Hallo ihr lieben 🥰 meine Elternzeit geht bis August 2020.. wir hatten 16monate Elternzeit angeben..
Was wäre eigentlich wenn ich in diese Zeit schwanger werde ? Was ist mit dem Arbeitsverhältnis? Kennt sich jmd aus ?

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Was soll passieren mit dem Arbeitsverhältnis?

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Es ändert sich nix am Arbeitsverhältnis, warum auch. Du sagst deinem Arbeitgeber wie beim ersten Mal du bist schwanger, informierst ihn wie lange du wegbleiben möchtest. Lg

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Angenommen ich werde im Dezember schwanger
Wie bekomm ich Geld von August bis zur Geburt des 2 kindes.
Elterngeld bekomm ich ja nur bis August 2020🙈 was ist in diesen Zeitraum ?

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Du gehst ganz normal arbeiten ab Ende deiner Elternzeit bis zum neuen Mutterschutz.

Was sonst?

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Elterngeld und Elternzeit sind ja 2 Paar Schuhe.

Elternzeit teilst du einfach wieder ganz normal mit.

Elterngeld wird nach wie vor aus dem Einkommen der letzten 12 Monate berechnet. Bezugsmonate werden ausgeklammert soweit ich weiß, da wird das was du davor verdient hast genommen.

Ich bleibe z.B. 2 Jahre zu Hause, bekomme aber nur 1 Jahr Elterngeld. Also hätte ich dann am Ende des 2. Jahres 12 Monate mit 0€ Einkommen und somit würden mir 300€ zustehen.

Also ist alles ganz schön Rechnerei und man muss sich etwas einfuchsen 😅

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Elternzeit:
Also nach deiner Elternzeit musst du auch Trotz Schwangerschaft arbeiten gehen ( außer im BV). Oder du versuchst die Elternzeit zu verlängern.

Elterngeld:
Ich bin 6 Monate nach der Geburt meiner Tochter erneut schwanger geworden. Bis zur Geburt meines zweiten Kindes werde ich nicht arbeiten gehen, da ich mir für 2Jahre Elternzeit genommen habe.
Das zweite Kind kommt wenn die erste 14-15 Monate alt ist. Laut der Elterngeld Beratung bekomme ich das selbe Elterngeld wie für Kind 1. Laut dem Gesetzestext, so wie ich den verstehe, bekommt man nur das selbe Elterngeld für Kind 2, VOR der Vollendung des 14ten Lebensmonates von Kind 1. Für jeden weiteren Lebensmonat wird 1 zwölftel abgezogen (grob gesagt). Dies gilt nur wenn man in der Zeit nicht gearbeitet hat! Sonst wird ganz normal mit den Gehalt gerechnet, wie bei Kind 1 mit eventuellen ausgeklammerten Monaten, je nach dem wann du schwanger wirst.
Außerdem hat man auch in der Elternzeit bei erneuter Schwangerschaft Anspruch auf Mutterschutzgeld. Dafür sollte man die Elternzeit zum Anfang des Mutterschutzes unterbrechen.

Meine Empfehlung ist es im Fall einer erneuten Schwangerschaft die Beratung für das Elterngeld in Anspruch zu nehmen, die rechnen es mit dir auch durch, falls du möchtest und unterstützten dich beim Antrag. Mir haben sie zumindest gut geholfen.

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Vielen lieben Dank!!🥰