Kleingewerbe anmelden bei Mindestsatz Elterngeld

Hallo ihr lieben Menschen,
Kurz zu mir:
Mit dem Arbeitgeber vor Gericht gewesen, auf Abfindung geeinigt, seit 6 Monaten Arbeitslosengeld 1, erneut schwanger geworden.
Baby kommt im Dezember/Januar. Ich geh doch eher von Dezember aus 😅
Soweit ich die Info bekommen habe, bekomme ich diesmal nur noch 300 € Mindestsatz Elterngeld wegen dem Arbeitslosengeld 1. Ich weiß zb, dass ich zb einen 450 € Job machen könnte, ohne das was angerechnet wird (wegen dem Mindestsatz von 300€)

Wie sieht es denn jetzt aus, wenn ich während ich Elterngeld bekomme ein Kleingewerbe anmelde? Es geht "nur" um selbst genähte Babykleidung. Ich erwarte dementsprechend auch nicht, dass ich damit soooo viel Geld verdiene. Aber halt ab und zu etwas. Hat jemand damit Erfahrung? Zb auch was dann die Krankenversicherung betrifft?

Freue mich über eure Antworten.

🤗

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Hi,
zum Elterngeld kann ich dir leider nicht weiter helfen.... wollte aber nur anmerken, dass du dich z.b. noch in einer Kammer in deinem Fall so wie ich das verstehe nach deiner Tätigkeit bei der Handwerkskammer melden musst. Dann müsstest du da auch mit Jahresbeiträgen rechnen. Da haben dann viele gleich wieder abgemeldet, weil es sich nicht lohnt und ohne in einer Kammer zu sein ist es Schwarzarbeit. Ich hab fast jeden Tag damit zu tun, das man das leider immer wieder vergisst deshalb nur der kleine Tip wäre ja doof wenn du das Geld für anmeldung etc. "umsonst" ausgibst weil es sich nicht lohnt. Bei uns ist es so, dass man den Grundbeitrag (179,00 € im Jahr) auch zahlen muss wenn man nix verdient. Evtl. könntest du da was machen wegen Elternzeit, dann wird der auch mal erlassen aber eigentlich nur wenn man in der Zeit wirklich nix arbeitet.

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wollte nur nochmal dazu schreiben, dass es auch drauf ankommt was du in die Gewerbemeldung schreibst, bei welcher Kammer du im endeffekt landen würdest (die Anmeldung beim Gewerbeamt wird automatisch an die Kammern übermittelt) wenn du natürlich bei der IHK eingestuft wirst, wäre das besser für dich... ;-)

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Also soweit meine Information reicht, muss ich zb nirgends "eingetragen" werden. Handelsregister usw. Weil ich beim kleingewerbe eine kleinunternehmerregelung beantrage. Haben die mir zumindest so gesagt. 😧😒 Ich bin zwar nicht dumm, aber manchmal würde ich mir wünschen, die würden es für dumme erklären. Denn deren Fachchinesisch versteh ich nicht.

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