BV - Bin ich verpflichtet es dem AG zu sagen?

Hallo,
Ich bin nun 6+2 (wurde von 6+6) zurück datiert). Jedenfalls weiß ich, sobald ich meinem Chef sage, das ich schwanger bin, werde ich ins BV geschickt. War bei einer Kollegin genauso. Ich arbeite auf Minijob Basis im Solarium und ehrlich gesagt, sehe ich keinen Grund nicht mehr zu arbeiten... Meine FÄ meinte, ich sei dazu verpflichtet es dem AG zu sagen, sobald ich von der SS weiß.
Nach 2 Fehlgeburten bin ich aber unsicher... Wenn ich es nun dem Chef sage, er mich rausnimmt und dann passiert doch etwas, habe ich dann ein Recht darauf meine alten Schichten wieder zu erhalten? Selbst wenn schon für Ersatz gesorgt wurde? Oder kann mir passieren komplett gekündigt zu werden?
Kann ich auch einfach noch bis zur 11.SSW warten?

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Klar kannst du noch abwarten. Wenn du dir sicher bist, dass dein Job dir nicht schadet, dann geh einfach weiter arbeiten...

Es ist zwar nicht unbedingt vergleichbar, aber ich habe bis zur 14. Ssw gewartet, eh ich es öffentlich gemacht habe. Meine Chefin wusste ab der 8.Ssw Bescheid aber ich habe sie gebeten, nichts zu melden. Bin Lehrerin und konnte das Risiko gut für mich einschätzen, da mir nur eine Immunität fehlt... Ob das rechtlich so richtig war, keine Ahnung aber ich wollte es so und hätte meiner Chefin da nicht reingeritten...

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Ich hab bei der Arbeiterkammer nachgefragt..
Laut gesetzt ist man verpflichtet, ABER wenn man das aus diversen Gründen nicht macht. Bei die zb fehlgeburten. Passiert eim nix!!!!!!

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So ein Gesetz existiert nicht in Deutschland.

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Okay, kann sein.
Ich kann dir nur das sagen was mir die dame am Freitag von der kammer erklärt hat. (In Österreich)

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Wegen arbeitsplatz verlieren weiß ich nicht. Ich denk er kann dich wenn er möchte sicherlich kündigen..... keine ahnung. Darauf abwarten ob was passiert oder nicht nachdem würde ich nicht gehn. Passieren kann auch im 9.monat was. Ich würde an diner stelle Bescheid geben und das BV ausnutzen ;) nach 2 fehlgeburten hast das sowieso verdient, dich zu schonen. Lg

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Meines Wissens wurde da gerade ein Gesetz erlassen, was Fehlgeburten und Kündigungsschutz angeht. Musst mal googlen, bin nicht sicher ab wann das gilt und wie genau das Gesetz lautet...

Und zum „Sagen“: keiner kann dich zwingen es zu sagen. Allerdings hast du dann auch kein Recht auf das Mutterschutzgesetz. Aber bei nem Minijob seh ich das dann eh nicht so tragisch. Sobald du es sagst, hast du eben die Rechte aus den MuSchuG.

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Hey also eine generelle Pflicht besteht glaube ich nicht... aaaaber.... dein Chef hat laut Gesetz eine Fürsorgepflicht und dieser kann er nicht ordentlich nachkommen.
Zum anderen wird er dich ja nicht umsonst ins BV schicken. Es wird ja irgendwie ein Risiko für dich bestehen also ist es gerechtfertigt.
Die Angst vor einer erneuten FG kann ich durchaus verstehen aber du solltest an dieser Stelle an deine momentane Gesundheit denken und die des Babys!

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Hallo,

laut Mutterschutzgesetz handelt es sich um eine Soll-Vorschrift. D.h. es kann dich keiner dazu zwingen, die Schwangerschaft jetzt schon bekannt zu geben. Dein Arbeitgeber kann das Mutterschutzgesetz aber erst einhalten, sobald er über die Schwangerschaft Bescheid weiß. Da du deine Arbeit aber selbst als unkritisch bewertest ist das wahrscheinlich eher weniger relevant.

Kündigungsschutz besteht trotzdem, da du bei einer möglichen Kündigung noch zwei Wochen Zeit hast, um die Schwangerschaft nachzuweisen.

Bei einer Fehlgeburt nach der 12. Woche besteht jetzt neuerdings auch Kündigungsschutz, davor leider nicht.

Alles Gute!

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Lt Gesetz bist du natürlich NICHT verpflichtet, deine Schwangerschaft bekannt zu geben sondern darfst sogar lügen.

Erst die Geburt muss dem AG angezeigt werden.

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Kurze frage.. Wie ist das dann mit der Bezahlung? Kriege ich weiterhin Gehalt? Ich kann mir nicht vorstellen das mein Chef das zahlt, ich kriege nicht mal Urlaubstage oder Krankheitstage bezahlt. Das ist auch ein Grund warum ich noch weiter arbeiten möchte.

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Bei einem BV bekommst du natürlich dein volles Gehalt weiterhin bezahlt!

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Ja, du bekommst das Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate. Er schießt das nur vor, bekommt von der KK dann das Geld wieder. Da gibt's ne spezielle Umlage.

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Ich würde bis zur 11/12 SSW warten,wenn deine Tätigkeit keine Gefahr für das Baby darstellt. Und beachte auch, das Mutterschutzgesetz kann eben auch nur greifen,wenn dein AG Bescheid weiß! Das musst du abwägen!