Betrieb schließt / Elternzeit. Wer zahlt was?

Hallo alle zusammen, ich habe eine Frage. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
Wie verhält es sich, wenn der Betrieb in der Elternzeit geschlossen wird. ? Wer zahlt dann das Elterngeld? Oder gibt es das dann nicht? Wer zahlt mir dann überhaupt was? Und wie ist es im Beschäftigungsverbot ?

Und wenn der Betrieb nur den Arbeitgeber wechselt, muss man übernommen werden oder ?

Hoffe das sich jemand damit auskennt und mir weiterhelfen kann .

Lieben Gruß

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Elterngeld bekommt man doch vom Staat? Da hat doch der AG nix mit zu tun.

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Das Elterngeld setzt sich ja aber von deinem Gehalt zusammen...daher denke ich schon das der AG was damit zu tun hat. Oder meinst du nicht ?

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Nein, wird nur an der Höhe des Gehalts der letzten 12 Monate berechnet.

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Also erst einmal: das Elterngeld bezahlt der Staat - ist also unabhängig vom AG.
Allerdings zahlt der AG das Mutterschaftsgeld (anteilig) während des Mutterschutzes.

Deswegen:
1. Bist Du noch schwanger? Wenn ja, welche Woche?
2. Schließt der Betrieb oder wird er übernommen?
3. Zu welchem Datum?

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Wie schon von anderen geschrieben:
Elterngeld erhältst du vom Staat. Dies beantragst du nach der Geburt deines Kindes, indem du unter anderem vorweist wieviel netto Lohn du 12 Monate vor der Geburt deines Kindes verdient hast.
Wenn du also 6 Monate Lohn erhältst und 6 Monate Arbeitslosengeld ist das dementsprechend weniger.

Wenn dein Betrieb dich im Mutterschutz kündigt, da der Betrieb geschlossen wird, wirst du wohl nur die 12 Euro am Tag von der Krankenkasse erhalten und den Rest bis zum Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit.

Ob die neue Firma dich übernehmen muss (egal ob Mutterschutz oder Elternzeit) solltest du. Am besten mit einem Anwalt besprechen.

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Endet ihr Vertrag im Mutterschutz bekommst sie ab da Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.

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Der AG hat mit dem Elterngeld nichts zu tun. Das bekommst du so oder so.

Elternzeit kannst du aber nicht nehmen, die gibt es nur mit AG.

Zum Beschäftigungsverbot: ist es vom AG ausgestellt endet es auch mit Vertragsende und du kannst ALG I beantragen. Ist es vom FA, dann läuft es ja weiter und du bekommst kein Geld mehr.

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Guten Morgen, danke für eure Antworten.

Aber wenn ich keine Elternzeit nehmen kann ( was ja dann verständlich ist ) , dann muss ich mich ja arbeitslos melden oder nicht?
Und dann bekommt man doch arbeitslosen Geld statt Elterngeld ... oder stehe ich auf dem Schlauch .

Ok das mit dem Beschäftigungsverbot hab ich verstanden. Vielen Dank.

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Nein, ALG bekommst du nur, wenn du dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst und Kinderbetreuung vorweisen kannst. Du bist aber erstmal über das Elterngeld beitragsfrei versichert.

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