Elterngeld - Progressionsvorbehalt - heiraten?

Hallo ihr Lieben,
wir stecken in der Planung fürs erste Kind und haben uns gestern verlobt ☺️
Große Hochzeit soll dann erst 2021 stattfinden, weil unser Kind hoffentlich nächstes Jahr geboren wird.
Ich frage mich, wie sinnvoll oder unsinnig es wäre vor der Geburt noch klein standesamtlich zu heiraten?
Wenn ich Elterngeld beziehe und wir verheiratet sind, muss mein Mann ja dann mit einer Nachzahlung rechnen, wegen des Progressionsvorbehaltes. Wenn wir nicht verheiratet sind, muss ich nichts nachzahlen, ist das richtig?
Macht es sogar mehr Sinn gar nicht vorher zu heiraten oder bringt uns das doch noch andere finanzielle Vorteile?
Stehe vielleicht auf dem Schlauch.
PS: Es geht uns bei der Frage gerade nur um die finanzielle Seite

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Hallo,
Um das richtig zu beantworten, müsste man das genaue Einkommen von Euch kennen, zudem ist auch wichtig, wann das Kind zur Welt kommt ( das heißt, wie viel eigenes Gehalt hast du in dem Jahr). So pauschal kann man das nicht sagen. Wir haben jedenfalls eine Steuererstattung bekommen (auch höher als bei Einzelveranlagungen), unser Kind ist aber Mitte des Jahres geboren und wir verdienen gut, StKl 4/4; aber mit großem Unterschied- deswegen würde ich das mit heiraten ganz unabhängig betrachten (-;
Lg

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In der Regel überwiegt der Vorteil des Ehegttensplittings den Nachteil des Progressionsvorbehalts. Falls nicht, ist immer noch eine Einzelveranlagung möglich. Wenn man das im Vorfeld nicht ausrechnen möchte bzw. aufgrund unklarer Einkommen kann, einfach heiraten und bei der Steuererklärung die Veranlagungsart ändern.

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Hi,
das ist egal, ob ihr heiratet - ihr könntet euch ja getrennt veranlagen lassen.
Allerdings kann es auch sein, dass du alleine nachzahlst...wenn das Kind z.b. im
August/September kommt, hattest du ja zu versteuerndes Einkommen in dem Jahr und somit kommt der Progressionsvorbehalt zum tragen...kommt dann auf die genauen Umstände an.
lg

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Korrekt, daher heiraten und man hat die Wahl.

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stimmt 😀

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Na ja, wenn du jetzt schwanger wirst, wird das Kind zumindest planmäßig frühestens im Juni kommen - und da ist unterstellt, dass es jetzt direkt im ersten Zyklus klappt.

Ich stolpere aber etwas über "wenn wir heiraten muss dann mein Mann nachzahlen" - also wenn ihr gemeinsam veranlagt werdet, dann müsst auch ihr gemeinsam entweder nachzahlen oder bekommt gemeinsam die Erstattung. Bei einer Einzelveranlagung sieht das natürlich anders aus.

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Ich weiß dass es frühestens im Juni kommen kann :) kann natürlich auch alles noch dauern, deshalb finde ich das so schwer gerade 🙈 will aber auch frühestens im April heiraten, sonst ist mir das zu viel Stress jetzt 😅

Stimmt, natürlich müssen WIR nachzahlen, nicht ER. Hab ich falsch formuliert :)

Danke für eure Antworten 😘

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Der Zeitpunkt spielt keine Rolle, es muss nur 2020 sein.

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Also wir sind verheiratet, beide Steuerklasse 4 verdiendt recht ähnlich, Kind kam im August 18.

Wir haben soviel rausbekommen wie noch nie 😅😅

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Und nun? Wie hilft das hier weiter?

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Dieses geplane habe ich auch mal genau so betrieben.
Macht den Kopf aus ;-) und geht Schritt für Schritt.

Lasst euch zusammen veranlagen. Am besten nehmt ihr 4/4.
Am Ende ist die Steuerlast ohne hin immer die selbe!

Ob du ss wirst, bleibst, steht in den Sternen.
Ich und zwei Freundinnen, haben genauso rum geplant. Eine hat nach zwei Jahren, eine nach fünf das erste Kind bekommen. Mittels künstlicher Befruchtung.

Ich habe nach drei Jahren immer noch keins.
Einmal im zweiten üz ss... Dann künstliche Befruchtung


Angst soll es nicht machen. Aber
Ss werden ist keine Selbstverständlichkeit, sondern ein Zufall.

Macht einfach das Leben weiter, alles andere passiert

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Ihr habt Recht :)
Haben uns jetzt einen Termin im Mai 2020 reserviert 😍
Im November müssen wir anmelden. Sollte ich so schnell schwanger werden, wird halt wieder abgesagt, und wenn ich bis dahin nicht schwanger bin können wir dann heiraten, dann bin ich ja maximal im 6. Monat und hoffentlich fit oder halt gar nicht schwanger ☺️