Kleingewerbe - Rechnungsstellung

Hallo ihr Lieben,

eine Frage an alle, die ein Kleingewerbe haben und Rechnungen stellen:

Wann gilt die Zahlung?

Hintergrund ist: Ich bin momentan in Elternzeit, bekomme Basiselterngeld, würde aber gern ab März (Elterngeld bis Juni) meinem Hobby wieder nachgehen. Dafür muss ich eine Rechnung stellen. Wann ist egal.

Könnte ich also einfach eine Rechnung für Juli stellen, oder wird geschaut, wann ich die Leistungen erbracht und damit das Geld verdient habe, sodass dann Verdienste im März, April, Mai und Juni auf das Elterngeld angerechnet werden.

Hat da jemand konkretes Wissen?

Und die zweite Frage dazu:
Bei Teilzeit in Elternzeit gilt die 30h Grenze, oder?
Sprich wenn ich 30h bei meinem Arbeitgeber arbeite, darf ich dann nicht noch bsp 2h meinem Hobby nachgehen, wenn ich dazu eine Rechnung stellen, oder?

Weiß jemand, wie das gehandhabt wird?

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Das Rechnungsdatum muss dem Leistungsdatum entsprechen, anderenfalls muss das auf der Rechnung stehen.

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Und normalerweise sollte die Rechnung auch im Monat der leistungserbringung erfolgen.

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Geldfluss ist entscheidend, wenn die Gewinne durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt werden.