Hallo, ich habe eine Frage zur Berechnung des Kindsunterhalts.
Mein Noch-Mann ist vermögend hat aber kein großes Einkommen und würde lt. Düsseldorfer Tabelle den Mindestunterhalt zahlen. Das kommt mir aber spanisch vor und eine befreundete Anwältin meinte (kein Familienrecht) dass sicher auch das Vermögen hinzugezogen werden kann.
Kennt sich hier jemand aus? Mein Mann hat wirklich viel Geld auf der hohen Kante, genaues möchte ich nicht sagen aber es ist im 7stelligen Bereich.
Danke schonmal
Frage an Anwälte oder Gehilfen die sich auskennen. Familienrecht
https://www.familienrecht-allgaeu.de/de/vermoegen-and-kindesunterhalt-leistungsfaehigkeit.html#Wegweiser
Der Kindsvater hat eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Dadurch kann und wird es ggf zu einer Anrechnung von Vermögen kommen um einen angemessenen Unterhalt zu zahlen. Je nach Vermögenshöhe ist da mehr als der Mindestunterhalt zu leisten.
Die fiktive Einkommenshöhe wird dann in einem Verfahren aus angemessenen Unterhalt und einsetzbaren Vermögen im Einzelfall festzulegen sein, bzw sich auch an dem bisherigen Vermögenseinsatz orientieren.
Genauer wird nur ein Fachanwalt mit Erfahrung auf diesem Gebiet beraten können. Dazu gibt es einfach zu wenig Zahlen und Fallbeispiele und ist von den verschiedensten Faktoren abhängig. In dem Link ist das recht gut erklärt.
Unterhalt wird nach Einkommen berechnet.
Wenn er den Mindesunterhalt laut Einkommen zahlt, sieht es schlecht aus.