Was wäre wenn..

Vielleicht kann mir hier jemand folgenden Frage beantworten:
Seit 2017 bin ich in Elternzeit, davor habe ich 36 Stunden die Woche gearbeitet.
Da die Elternzeit Ende Oktober endet, habe ich einen Antrag auf Reduzierung gestellt und werde ab Mitte November 18 Stunden die Woche arbeiten, bis dahin muss ich noch meinen alten Urlaub aufbrauchen. Der geänderte Vertrag liegt mir vor und muss kommende Woche abgegeben werden.

Eine weitere Schwangerschaft ist eigentlich nicht geplant gewesen, nur kann ich aktuell nicht ausschließen schwanger zu sein, zum testen noch zu früh. Unwahrscheinlich aber nicht unmöglich.

Mit Bekanntgabe einer Schwangerschaft ist das Beschäftigungsverbot garantiert.

Da der Vertrag kommende Woche vorliegen muss und ich bis dahin definitiv noch nicht weiß ob ich schwanger bin, stellt sich mir nun die Frage was ich finanziell bekommen würde im Falle einer Schwangerschaft und einem Beschäftigungsverbot.

Ich hoffe man kann mein Anliegen verstehen, in meinem Kopf herrscht grade Chaos.

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Du würdest das Gehalt des neuen Teilzeitvertrages bekommen.

Grüsse
BiDi

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Vielen Dank für die Antwort/Info, es hilft mir sehr weiter.

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Puh... ich mache mir jetzt vielleicht Feinde, aber ich finde deinen Gedankengang ziemlich krass. Klingt als wolltest du dich durch ein BV bereichern. Warum? Du willst eigentlich nur TZ arbeiten, aber wenn du wegen BV sogar gar nicht arbeiten müsstest, dann würdest du sogar gern das Geld für 36 Std. bekommen wollen? Find ich merkwürdig. Du solltest zudem überlegen ob nicht dein Antrag auf TZ schon reicht, und die Unterschrift unterm neuen Vertrag nur noch Formsache ist.

Ich sag es dir ganz ehrlich: Wäre ich AG und eine Mitarbeiterin würde die Unterschrift unterm neuen Vertrag verzögern, dann ankommen und sagen „Ich will doch wieder 36 Std. arbeiten.... ach nein, ich bin ja schwanger und bekomme wieder BV“ dann würden mir da schöne Mutterschutz verträgliche Aufgaben 36 Std. pro Woche einfallen: Inventur, Archiv neu sortieren, Adressdatenbank ausmisten, Kundenbefragungen durchführen, Flyer falten,... Die Ideen würden mir nicht ausgehen...

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Da unterstellst du mir aber böses. Mich durch ein BV zu bereichern ist mit Sicherheit nicht meine Absicht und keines Wegs habe ich vor den Vertrag verspätet abzugeben.
Er wird pünktlich eingereicht werden.

Ich habe mich nie damit befasst was wäre wenn ich in Elternzeit wieder schwanger werden würde, da es nicht geplant ist/war.
Deswegen hatte ich tausend Fragezeichen im Kopf und bin sehr dankbar eine hilfreiche Antwort bekommen zu haben sodass ich weiß was mich erwarten würde. Und dies ist sogar mehr als gedacht, da ich mir nicht klar darüber war ob mir das Teilzeit Gehalt zustehen würde ohne überhaupt angefangen zu haben in Teilzeit zu arbeiten.

Und tatsächlich freue ich mich sogar darauf wieder für einige Stunden die Woche arbeiten zu können.

Aber ich danke auch dir für deine Antwort.

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Dann entschuldige ich mich! Ich wollte dir nichts unterstellen. Es wirkte auf mich nicht, als ob du dir Sorgen machst gar nichts oder weniger als dein TZ-Gehalt zu bekommen, sondern als ob du überlegen würdest wie du mehr bekommst. Dann ist ja alles fein. Wünsche dir viel Glück!

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