Frage zur Elternzeit nach den zwei Jahren

Ich hätte mal eine Frage. Ich habe im Februar 2017 mein Kind bekommen und bin nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gegangen, da mein Mann zu Hause geblieben ist. Von Dezember 2017 bis 2018 war ich dann in Elternzeit. Wann könnte ich wieder in Elternzeit gehen?

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Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zum dritten Geb. des Kindes und man kann seine EZ auf bis zu 3 Abschnitte aufteilen. Man kann auch zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr noch verbleibende Elternzeit beantragen, diese kann der AG aber aus betrieblichen Gründen ablehnen. Mit der ersten EZ-Anmeldung legt man sich fest für die ersten 24 Lebensmonate des Kindes.

Mein Fazit daraus:
Du hast erst ein Jahr EZ genommen, es bleiben dir noch zwei Jahre. Festgelegt hast du dich für die ersten 2 Jahre, also bis Feb. 2019. Anspruch hast du noch bis zum 3. Geb., also bis Feb. 2020.
Du könntest also jetzt direkt EZ anmelden und in 7 Wochen in EZ gehen bis mind. zum 3. Geb. deines Kindes. Stimmt dein AG zu, auch noch darüber hinaus. Oder du kannst mit seiner Zustimmung noch später einen dritten EZ-Zeitraum nehmen, z.B. rund um die Einschulung.

Wie willst du es denn gern machen?

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Man kann auch sofort die 3 Jahre nehmen.

Hat sie nicht auf das 2 Jahr verzichtet, weil sie nur 1 Jahr genommen hat? Dann hat sie nämlich nur noch 1 Jahr über.

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Nein, verzichtet hat sie nicht direkt.

Man legt sich allerdings wie gesagt bei der ersten Anmeldung von Elternzeit für die ersten 24 Lebensmonate des Kindes fest. Wer also ein Jahr anmeldet, hat keinen Anspruch auf direkte Verlängerung, sondern kann erst ab dem 25. Lebensmonat wieder Elternzeit nehmen.

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