Urlaubsanspruch-Jobwechsel unterm Jahr

Hallo, ich habe dies zum ersten Mal und bin mir leider unsicher, was in meinem Fall nun gilt:

Ich habe zum 01.10.19 den Job gewechselt und davor die 30 Tage Urlaub beim vorherigen Arbeitgeber voll aufgebraucht. Beim neuen Arbeitgeber steht im Arbeitsvertrag "Im Eintritts- und Austrittsjahr hat der Arbeitnehmer, für jeden vollen Beschäftigungsmonat Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs.

Dennoch soll ich nun vom alten Arbeitgeber einen Nachweis bringen, wieviel bzw. ob ich meine 30 Tage dort schon genommen habe; was ja der Fall ist.

Im Internet steht, dass man dann beim neuen Arbeitgeber keinen Urlaubsanspruch mehr hat. Was gilt denn nun? Der Arbeitsvertrag oder das was im Internet steht?

Wer weiß da verbindlich Bescheid? Möchte ja ungern gleich am Anfang beim neuen Arbeitgeber irgend welche Diskussionen haben.

Danke schon mal

lg

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Hallo

die 30 Tage waren Dein Jahresurlaub,diesen hast Du schon komplett verbraucht,also steht Dir jetzt nichts mehr zu bis 31.12.,daher braucht dein neuer AG auch die bescheinigung
Gruß

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aber dann würde das im Arbeitsvertrag ja nicht gelten? Wozu steht das denn dann drin? Jemand sagte mir, wenn das mit den 1/12 drin steht, sieht es anders aus...

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Das gilt schon aber erst ab 01.01.,das ist eine standart Klausel ,nicht jeder bekommt in 9 Monaten seine Kompletten Urlaubstage für 12 Monate

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Hallo,

du hast für jeden Monat Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubes abzüglich des bereits genommenen Urlaubes.

Beträgt der Gesamtanspruch beim neuen AG ebenfalls 30 Tage, hast du ihn bereits komplett genommen.

Anders wäre es wenn du beim alten AG z. B nur 26 Tage Urlaub gehabt und davon z. B. nur 20 genommen hättest, dann wird das entsprechend auf seinen neuen Anspruch (30 Tage) umgerechnet und du hättest noch Anspruch auf die verbleibenden Urlaubstage beim neuen AG.

Natürlich will der AG beim Wechsel den Nachweis was dir noch an Urlaub zusteht. So ist sicher gestellt dass jeder unter den gegebenen Voraussetzungen denselben Erholungsurlaub bekommt.

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Sie erwirbt aber beim neuen Ag neuen Anspruch. Jeder Ag hat doch andere Urlaubstage, die er vergibt.

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dem ist nicht so...stell dir vor der neue AG gibt nur 24 Tage (Mindesturlaub) muss sie dann die 6 Tage zurück zahlen?

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Hattest du denn bis 30.9 überhaupt 30 Tage Anspruch beim alten Ag?

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Wenn man mehr als 6 Monate des Kalenderjahres in einer Firma arbeitet, hat man Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.

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Ich hab 30 Tage jahresurlaub und hab auch 30 genommen. Aber du hast recht. Eigentlich hätten es gar nicht so viel sein dürfen, oder? Bin ja 3 monate früher raus

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Hi,
habe das selbst schon erlebt.
Du hast deinen Jahresurllaub beim alten AG bereits verbraucht (was du durftest, das ist ok).
Der Arbeitsvertrag räumt dir unter Berücksichtigung anteilig Urlaub ein. Und sicherlich verweist er im übrigen auf die einschlägigen bundesrechtlichen Regelungen. In denen steht dann, dass Urlaub, insoweit bereits genommen "angerechnet" werden darf.
Das macht ja auch Sinn.
Kurzum: Kein Urlaub mehr für dich in diesem Jahr.