Freiwillige Krankenversicherung Elterngeld

Hallo ihr lieben, ich hab Mal eine Frage und zwar bin ich vor dem Elterngeld freiwillig krankenversichert. Die wird auch als Angabe beim beantragen des Elterngeldes gefordert. Zählt dort der Zeitpunkt des Bezuges oder davor?
Und wenn es davor zählt, wie ist es wenn man von den 12 Monaten nur 6 freiwillig versichert war?
Während des Elterngeldbezuges würde ich mich dann über meinen Mann familienversichern.
Dieser eine Punkt macht nämlich im Elterngeldrechner ganze 200€ aus.

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Hallo! Wie meinst du es mit dem Elterngeldrechner? Ich war in meiner 1. EZ pflichtversichert und in der 2. freiwillig. Bei der Höhe des Elterngeldes ist es egal wie du versichert bist, nur bei der Krankenversicherung gibt es Unterschiede. Freiwillig gesetzlich versicherte müssen entweder in die Familienversicherung (Voraussetzung: verheiratet, Ehemann ist pflichtversichert) oder den Beitrag selbst zahlen. Bei pflichtversicherten bleibt die Krankenversicherung für die Dauer des EG-Bezugs weiterhin bestehen (beitragsfrei).

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Danke für deine Antwort. Bei dem Rechner auf familienportal muss ich in dem Schritt "Ihr Einkommen" angeben ob ich gesetzlich, privat oder freiwillig versichert bin. Gebe ich an das ich freiwillig versichert bin, bekomme ich am Ende knapp 200€ mehr Elterngeld raus, als wenn ich gesetzlich wähle.
Jetzt weiß ich natürlich nicht was ich wählen muss, weil ich keine Angaben dazu finde, ob sich das auf den Zeitraum nach der Geburt bezieht, in dem ich ja wie du sagst, über meinen Mann verischern möchte.

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Ich verwende immer einen anderen Rechner. Aber jetzt habe ich es mit dem auf dem Familienportal berechnet und es kommt bei mir das gleiche raus, egal ob ich freiwillig oder pflichtversichert eintrage. Hast du es mit detaillierten Angaben (monatsgenau) probiert?

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Sorry wenn ich mich jetzt an deine Frage dran hänge, aber da fällt mir auch was ein.
Ich bin aktuell freiwillig versichert. Wie sieht es dann bei uns aus. Ich gehe nur in MuSchu habe ja dann aber trotzdem die zwei Monate „Elterngeld“ und mein Mann würde die ersten zwei Monate in EG plus gehen. Wie sieht es bei uns dann aus. Läuft dann meine während des MuSchu noch oder muss ich dann selbst zahlen, da ich ja zu meinem Mann auch nicht wechseln kann und wie läuft das überhaupt wenn mein Mann in EZ ist, kann er dann bei mir in die Familienversicherung?

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Soweit ich weiß bekommst du doch im Mutterschutz das normale Gehalt weiter, auch wenn das als Elterngeld zählt, deshalb denke ich dass da auch die Krankenversicherung normal weiter läuft.
Ist dein Mann denn gesetzlich versichert? Wenn ja bleibt er soweit ich weiß einfach gesetzlich versichert. Ob er sich über dich versichern kann weiß ich nicht.

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Ja, er ist derzeit gesetzlich versichert.
Ich muss mich da mal einlesen. Hab mir da nie Gedanken drüber gemacht, ob das was ausmacht wenn man freiwillig gesetzlich versichert ist, erst jetzt als ich deinen Text gelesen habe.

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Hallo,

bin auch freiwillig gesetzlich versichert.

Beim Elterngeldantrag in Sachsen muss man angeben, wie man krankenversichert ist. Ich habe dort gesetzlich versichert angekreuzt, da ich während des Elterngeldbezuges über meinen Mann familienversichert war und sich die Frage nach meinem Verständnis auf den Zeitraum des Elterngeldbezuges bezieht.

Das die Art der Versicherung Einfluss auf die Höhe des Eltergeldes haben soll, wäre mir allerdings neu.

LG Nenea