Unterhalt

Hallo ihr Lieben,

Ich hoffe ich bin hier richtig und jemand kann mir einen Rat geben. Ich lebe seit 4 Jahren vom Vater meiner Tochter getrennt (9 Jahre). Bislang zahlte er mehr oder weniger freiwillig den nach Düsseldorfer Tabelle berechneten Unterhalt. Nun ist es so, dass er seit Juni neu verheiratet ist. Kinder gibt es in dieser Ehe keine, bzw. einen erwachsenen Sohn. Er hat um Februar dieses Jahres seinen halbwegs gut bezahlten Job gekündigt und arbeitet nun, sofern ich das beurteilen kann als Angestellter bei seiner neuen Frau. Da wir keinen Kontakt pflegen, kann ich das so genau nicht beurteilen. Jedenfalls hat seine Frau ein neues Geschäft eröffnet und er arbeitet dort. Ob das alles geregelt abläuft, weiß ich leider nicht. Jetzt hab ich nun einen Brief von ihm bekommen, worin er mich bittet eine Unterhaltsüberprüfung durchführen zu lassen, da sich ja durch die Hochzeit seine Vermögensverhältnisse geändert hätten. Die beiden führen ein Leben in Saus und Braus mit vielen teuren Urlauben (das weiß ich von seinen Eltern, die pflegen einen sehr regen Kontakt zu meiner Tochter). Ich hab jetzt natürlich ein wenig Angst und die Befürchtung, dass er sich einfach um den Unterhalt drücken will. Wie soll ich hier am Besten vorgehen? Hat jemand einen Tipp für mich?

Ganz liebe Grüße, Dani.

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Wenn sich finanzielle Verhältnisse ändern dann muss das rechtlich so berücksichtigt werden & er muss so oder so das zahlen wozu er anhand dieser Tabelle verpflichtet ist. Vl ist das weniger - vl aber auch mehr. Drücken kannst du dich aber sowieso nicht.

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Ich würde ihm zurückschreiben, dass der Kindesunterhalt mit seiner Hochzeit nichts zu tun hat und du keine Notwendigkeit dafür siehst. Seine neue Frau ist keineswegs eurer gemeinsamen Tochter zu Unterhalt verpflichtet.

Man darf sich ruhig dumm stellen. Schließlich hast du keinen direkten Kontakt. Woher sollst du es also wissen. Ärmer darf er sich als Unterhaltspflichtiger übrigens nicht machen. Es ist also nicht wirklich so, dass der Unterhalt gekürzt wird. Man muss ja auch während der Elternzeit den gleichen Unterhalt weiter zahlen und hat ein geringeres Einkommen.
Rück den Titel nicht raus.

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Wenn er aufgrund seiner geänderten wirtschaftlichen Verhältnisse eine Unterhaltsneuberechnung wünscht, muss er sich doch zu seinem aktuellen Einkommen geäußert haben, sonst macht das doch gar keinen Sinn.

Sollte das aber wirklich der Fall sein, forderst du ihn halt schlicht zur Auskunft auf. Sollten sich deine Befürchtungen bewahrheiten und er nun ein geringeres Einkommen haben, ist er noch lange nicht aus dem Schneider. Es kommt nämlich nicht nur auf das Einkommen, sondern auch die Erwerbsfähigkeit an, immerhin besteht hier eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit und diese betrifft nicht nur den Mindest-, sondern auch den angemessenen Kindesunterhalt. Bei geringerem Einkommen läuft er Gefahr, dass ein fiktives Einkommen angerechnet wird.

Da wir hier nun aber weder das Einkommen kennen und - falls es überhaupt geringer sein sollte - nicht wissen, ob ein Verbleib am alten Arbeitsplatz zumutbar gewesen wäre, ist eine Einschätzung hier nicht möglich. Daher: Erst mal Auskunft mit Belegen anfordern, dann sieht man weiter.

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Kann ich selbst von ihm Belege anfordern oder geht das nur übers Jugendamt? Er hat seinen alten Job nur gekündigt, weil er beschissene Arbeitszeiten hatte und seine Frau das nicht mitmachen wollte. Seine Frau hat einen großen Pflegedienst und verdient genug Kohle (das waren seine eigenen Worte). Und bis jetzt zahlt er nach Düsseldorfer Tabelle nur den Mindestunterhalt. Ich hab eben gerade Angst etwas falsch zu machen, weil ich genau weiß, was sein Anliegen ist. Er hat keinen Bock auf seine Tochter und jeden Monat das Geld abzudrücken.

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Du kannst gar nichts falsch machen. Die Offenlegung seiner Verhältnisse mit entsprechenden Nachweisen kannst du selbst verlangen. Du kannst dabei ja gleich anmerken, dass eine streitige Auseinandersetzung nicht in deinem Interesse ist, es aber im Interersse deines Kindes ist, dass angemessener Unterhalt gezahlt wird.

War denn der bisherige Unterhalt korrekt berechnet oder hat er einfach nur den Mindestunterhalt gezahlt? Falls ja, würde ich jetzt angemessenen Unterhalt fordern und - sollte sein neues Einkommen geringer sein - eine fiktive Anrechnung vornehmen. Blöde Arbeitszeiten sind jedenfalls kein Grund, einen Arbeitsplatz zu kündigen.

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Wenn seine Frau viel verdient und sie die teuren Urlaube bezahlt, dann kann es doch sein, dass er gar nicht über mehr Geld verfügt, sondern durch den neuen Job weniger verdient.
Dann muss der Unterhalt neu berechnet werden.
Mein Ex konnte nie den Regelsatz bezahlen für beide Kinder.
Das wären damals, als beide Jugendliche waren, schon über 1200 Euro.
Da muss man ja schon ganz gut verdienen, um dann nicht unter Selbstbehalt zu rutschen.

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Ich sehe das ehrlich etwas anders. Er hat einen relativ gut bezahlten Job aufgegeben, den er schon über 15 Jahre gemacht hat, nur weil seiner Frau die Arbeitszeiten nicht gepasst haben und sich nun von seiner Frau evtl. nur für Mindestlohn anstellen zu lassen, um weniger Unterhalt zu zahlen, finde ich schon sehr berechnend. Wenn Ehrlichkeit hinter der ganzen Sache stecken würde, würde ich dem Ganzen ganz anders entgegen stehen, aber er kümmert sich einen Scheiß um seine Tochter und hält mir vor, dass seine Schuldigkeit ja mit seiner Zahlung erledigt ist.....

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Ich würde ihm schreiben, dass er sich an deinen Anwalt wenden soll, der ihm dann mitteilen wird, welche Unterlagen er und seine neue Frau beizubringen haben.
Jede Wette, das schreckt ihn ab und die Sache ist vom Tisch.

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Hallo, ich habe mir zum Thema Unterhalt, Hilfe beim Jugendamt geholt. Der Kindsvater hat erst nicht reagiert. Im zweiten Schreiben wurde meine Sachbearbeiterin deutlich und hat ihm mitgeteilt das er verpflichtet ist seine Lohnscheine einzureichen. Tut er dies nicht geht es vor Gericht und er trägt sämtliche Kosten. Er hat dann alles eingereicht und der Unterhalt wurde berechnet. In deinem Fall klingt es ein bisschen nach Absicht den gut bezahlten Job kündigen und bei der Ehefrau für einen geringen Lohn arbeiten um sich den Unterhaltskosten zu entziehen.

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Wenn er Unterhaltspflichten gegenüber minderjährigen Kindern hat, besteht eine sogenannte „erhöhte Erwerbsobliegenheit“.
Das heißt er muss nach Kräften arbeiten gehen und ggf. ist es ihm auch zumutbar, einen Nebenjob anzunehmen, damit er den Unterhalt der Kinder leisten kann.

Einen gut bezahlten Job aufkündigen und etwas mies bezahltes in Teilzeit annehmen geht normalerweise gar nicht.

Der Unterhalt wird dann vom fiktiven Einkommen berechnet, welches er theoretisch erzielen könnte, wenn er seine Arbeitskraft ausschöpfen würde.

Es ist mindestens ein Fall für das Jugendamt oder direkt Anwalt.

Den Unterhalt würde ich mir vor dem Jugendamt direkt auch titulieren lassen.

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Doch, geht. Solange er dann den Mindestunterhalt zahlt. Du kannst ja auch niemenden zwingen, der nur den Mindestunterhalt zahlt, was besseres anzunehmen, nur um mehr Unterhalt zu zahlen.

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Die Verpflichtung zur Zahlung von Mindestunterhalt erfolgt dann letztendlich aufgrund der Annahme der fiktiven Einkommensverhältnisse.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/familienrecht-was-bedeutet-gesteigerte-erwerbsobliegenheit-im-unterhaltsrecht_056174.html

Hier steht der oben genannte Satz! Solange er den Mindestunterhalt zahlt, ist es ausreichend. Er kommt ja seiner Unterhaltspflicht nach-

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Hallo, also ich kann dir auch aus eigener Erfahrung sagen, dass wenn der Mindestunterhalt gedeckt ist, das Jugendamt nicht mehr raus holen kann/wird.
Aber er darf nicht kündigen und dann einen Job annehmen, mit dem er der den Mindestunterhalt nicht deckt. Da hätte er gekündigt werden müssen.

Die neue Frau interessiert beim Unterhalt nicht.

LG

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Hallo, mir geht es auch nicht darum mehr raus zu holen, sondern dass es einfach bei der bisherigen Zahlung des Mindestunterhaltes bleibt. Meine Befürchtung ist, dass die beiden die Zahlen manipulieren, um eben einen Mangelfall draus zu machen.

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Hallo, ich würde zum Anwalt gehen und mich beraten lassen. Hier schreiben einige die neue Frau hätte mit der Berechnung nichts zu tun. Aber Eheleute sind sich nach BGB zu Unterhalt verpflichtet. Wenn er nur Minimum Lohn hat, sie aber einen ordentlichen Lohn hat, würde jedes aufstockendes Amt sie mit zurechnen. So daß er 2 Einnahme Quellen hätte.
Warum sollte das beim Unterhalt fürs Kind anders sein?

Gruß Sol

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Das dürfte nur ein Gericht und nicht das Amt.

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Sehr richtig.

Die Next muss natürlich nicht direkt an die Kinder zahlen.

Aber ihren neu angetrauten und durch Unterhaltszahlungen mittellos gewordenen Hanswurst muss sie schon unterhalten im wahrsten Wortsinn.

Insofern spielt ihr Einkommen sehr wohl eine Rolle

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Als die Ex meines Mannes eine Neuberechnung beantragt hat mussten wir meine Einkünfte auch offenlegen ( nach der Hochzeit) aber ich habe selbst unterhaltpflichtige Kinder bei uns leben somit ist der Unterhalt so geblieben wie vorher.
Ich kann mir schon vorstellen das die auch mein Einkommen miteinberechnet hätten und wir so mehr Unterhalt zahlen müssten.

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Hättest du verweigern können. Da hat das Amt kein Recht zu

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Dein Einkommen ist irrelevant!! Versuchen wollen.die das gern, ist aber nicht rechtens.

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