Unterhalt

Hallo ihr Lieben,
Ich hoffe ihr könnt mir da irgendwie einen Tipp geben .
Der Vater meiner kleinen und ich sind seit paar Jahren getrennt .
Er arbeitet und ich bekomm seit paar Monaten Geld vom Jobcenter .

Wir hatten bis jetzt immer die Regelung, dass er mir keinen Unterhalt bezahlt . Da er regelmässig kommt und sie besucht (mit Übernachtungen) . Er kann sie leider nicht zu sich nehmen ,da er bei seiner Mutter wohnt und sie nichts mit der kleinen zu tun haben möchte ( ihre Aussage:ich bin die Mutter, also hab ich mich um das Kind zu kümmern ).

Er zahlt ihr die Klamotten und gibt ihr das Geld für Schulausflüge,Taschengeld ,zahlt alle Ausflüge, das Essen (wenn er hier ist ) .

Jetzt habe ich vom Jobcenter einen Brief erhalten, dass ich Unterhaltsvorschuss beantragen soll .
Ich hatte denen geschrieben ,dass ich es nicht mache da ....(der Grund steht ja oben) .

Nun ja jetzt hat er einen Brief vom Jobcenter aus seiner Stadt bekommen ( er erhält ,aber kein Geld von denen ) das er verpflichtet ist Unterhalt zu zahlen .
Jetzt ist meine Frage: muss ich jetzt Unterhaltsvorschuss beantragen ? Er kümmert sich doch um die kleinen und übernimmt sämtliche Kosten die anfallen.

LG und danke im voraus .

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Hi,
Laienhaft würde ich jetzt sagen: Ja.
Jedenfalls solange du Alg2 beziehen möchtest.
Prinzipiell sind alle anderen Leistungen vorrangig. Also auch für Unterhalt zu sorgen (dein Kind hat einen Anspruch darauf) oder eben Unterhaltsvorschuss.
Im Endeffekt wird es auf das gleiche herauslaufen, da so oder so das Einkommen des Vaters überprüft wird.
Das ist doch auch richtig so. Ansonsten hättest du ja Einnahmen, die für den Lebensunterhalt des Kindes verwendet werden UND den Alg 2 Satz. Warum sollte die Allgemeinheit dafür aufkommen?

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Für mich kam es auf das selbe hinaus ,ob er mir jetzt die 200 EU gibt oder es für das Kind ausgibt . Wie gesagt ,es läuft seit Jahren so.

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wenn er den Unterhalt aber offiziell zahlt, wird das doch aber vom alg2 abgezogen, das sind ja Einkünfte...
So wie es momentan läuft ist es ja nicht offiziell, ich gehe davon aus, dass du für das Kind den vollen Satz bekommst.
Das wäre dann mit Unterhalt bzw. U-Vorschuss nicht mehr so.

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Da kommt er ja günstig weg.

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Das war nicht meine Frage, ob er günstig davon kommt .

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Ob er zahlt oder nicht, es wird dir beim ALG II angerechnet. Entweder der Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss.
Durch Unterhaltsvorschuss macht er Schulden, die er zurückzahlen muss.
Wenn du keinen Unterhaltsvorschuss beantragt oder Unterhalt, wird es angerechnet und du bekommst den Betrag weniger an ALG II.

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Hallo.

Ihr seid seit ein paar Jahren getrennt, aber er verbringt die Wochenenden und seinen Urlaub bei euch in der Wohnung? Klingt fürs Jobcenter wahrscheinlich nicht soooo glaubwürdig.#zitter

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Das genau dachte ich auch.

Sieht sehr nach Betrug aus.

So wie es aussieht, hinterfragt das Jobcenter ja jetzt etwas genauer.

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Das ist dem Jugendamt bekannt,da wir es damals mit einer Mitarbeiterin abgeklärt hatten was wir für Möglichkeiten haben . Da ist nichts an Betrug. Das Kind darf nicht zu ihn ,da seine Mutter keinen Kontakt mit der kleinen möchte . Wir hatten uns drauf geeinigt ,dass er dann hier sein darf damit die Kleine nicht nur paar Std mit ihm verbringt .

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Hallo Kathi :-)

Offensichtlich wurde deine Frage bereits beantwortet, aber ich möchte auch noch mal meinen Senf dazu abgeben ;-)

Unterhalt ist eine vorrangige Leistung und da kennt der Staat auch keine Gnade, wenn jemand seiner Unterhaltsverpflichtung nicht (ausreichend) nachkommt.
Hier erlebt man wirklich die unglaublichsten Dinger!
(Auf euch trifft das jetzt nicht zu, der Kindsvater zahlt ja.)

Unterhalt ist in jedem Fall auf die Leistungen anzurechnen, auch wenn es sich dabei um Naturalunterhalt handelt. Deiner Sachbearbeiterin sind hier übrigens die Hände gebunden, da alle Fälle, bei denen es um Unterhalt geht oder gehen könnte, automatisch an die interne Unterhaltsstelle weiterzuleiten sind. Von dort aus wird dann alles weitere in die Wege geleitet.
Möglicherweise hat deine erste Sachbearbeiterin das versäumt und es ist erst jetzt durch die neue Sachbearbeiterin aufgefallen. Oder es ist eben im Rahmen der internen Prüfung aufgefallen, da Leistungsfälle immer im 4-Augenprinzip geprüft werden.

Vielleicht findet ihr ja aufgrund deines ALG II-Bezugs künftig eine andere, bessere Lösung, bspw. indem dein Ex dir monatlich Barungerhalt leistet. Für Schul-/Kita-Ausflüge etc. braucht er dann nichts mehr separat bezahlen. Das kannst du alles beim Jobcenter beantragen. Über das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket kann man für Kinder diverse Leistungen zusätzlich erhalten. Dazu gehört: Mittagsverpflegung in Kita/Schule, Mitgliedsbeiträge für Vereine etc, Kita-/Schulausflüge, für Schulkinder gibt es dann noch zweimal jährlich eine Pauschale für Schulbedarf, bei Bedarf Lernförderung und ab der 11. klasse zahlt das Jobcenter auch die Schülerbeförderungskosten.

Und wenn du dann irgendwann nicht mehr auf das Jobcenter angewiesen sein solltest, könnt ihr eure Unterhaltsvereinbarunf ja so weiterführen, wie ihr es ursprünglich vereinbart habt. Dass ihr ein so gutes Verhältnis habt, ist da schon mal sehr förderlich! Das ist ja leider nicht oft der Fall.

Ich wünsche dir alles Gute!

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Also er ist verpflichtet Unterhalt zu bezahlen, wenn er es nicht kann musst du Unterhalsvorschuss beantragen. Für das Amt gibt es kein, ich will keinen Unterhalt fürs Kind. Sie werden dir dann wahrscheinlich zumindest die Summe des zu bekommenden Unterhaltsvorschusses anrechnen. Und damit hast du das weniger.
Es wäre also zu überlegen ob du mit dem ich nehme keinen Unterhalt , deinen Alltag mit dem Geld vom Jobcenter für dich und dein Kind bestreiten kannst oder ob du nicht doch zumindest Unterhalsvorschuss beantragt.

MfG 🤗

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Also ich habe damals mit meinem ex ein Schreiben aufgesetzt, so dass wir auf den Unterhalt verzichten und damit hatte sich die Sache auch.

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Wurde dir dann das Geld vom Amt gekürzt?

Denn in der Regel interessiert es das JC nicht, ob die Kindsmutter auf den Unterhaltsanspruch für sich und das Kimd verzichtet. Unterhalt ist eine vorrangige Leistung und wird als Einkommen angerechnet.
Mit dem Eintritt in den Leistungsbezug wird dann automatisch die Unterhaltsstelle tätig und schreibt den Kindsvater an.
Egal, ob die Mutter das möchte oder nicht. Unterhaltsansprüche sind ein hohes Gut und ein Verstoß gegen die Unterhaltspflicht wird in der Regel auch streng geahndet.

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Nope mir wurde nix gekürzt oder so....

Das schreiben hat vollkommen ausgereicht

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