Elterngeld bei SS in Elternzeit

Ich bin im 2. Jahr Elternzeit und arbeite bis Sommer 2020 6 Stunden wöchentlich. Anschließend wollte ich ein 3. Jahr Elternzeit nehmen und 19,5 Std arbeiten. Wir planen ein zweites Kind, wollen starten wenn ich ca 6 Monate halbtags gearbeitet habe.
Nun wüsste ich gerne, wie sich mein zweites Elterngeld berechnen würde, wenn ich vor dem Sommer schwanger werde und direkt wieder ein Beschäftigungsverbot bekäme. Dann würde ich nur das Gehalt der 6 Stunden bekommen und den Mindestsatz Elterngeld, korrekt? Oder habe ich da einen Denkfehler? Würde mich über Rückmeldung freuen.

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Das Elterngeld berechnet sich immer aus den letzten 12 Monaten vor dem Mutterschutzbeginn, die du gearbeitet hast. Jedoch abzüglich max. 15 Monate Elterngeldbezug.
Genau kann dir die Frage jetzt keiner beantworten, weil du nicht schreibst wann genau dein Kind geboren wurde, ob du aktuell parallel zu den 6 Std. noch Elterngeld bekommst,...

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Das kommt darauf an, ob du das 3. Jahr EZ zu dem Zeitpunkt schon eingereicht hast.

Hast du es nicht eingereicht, dann gilt nach Ende der Elternzeit dein alter Vollzeitvertrag wieder. Auch im BV. Dementsprechend würdest du natürlich weit mehr als den Mindestsatz bekommen, müsstest aber auch eine Betreuung haben, falls das BV aus irgendeinem Grund aufgehoben wird .

Wenn du das 3. Jahr mit 19,5 Stunden zu dem Zeitpunkt bereits eingereicht hast, dann gilt auch im BV natürlich für diese Monate das Gehalt der 19,5 Stunden.

Mit genauen Daten ist es etwas einfacher zu erklären, ich hoffe, das war verständlich.

Vg Isa

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Ja das war verständlich, danke.
Mein Sohn wurde im Juli 18 geboren, Elterngeld bezog ich bis Juli 19 und arbeite seither auf 450€ Basis innerhalb der Elternzeit. Die läuft noch bis Juli 20, dann läuft auch der 450€ Vertrag aus. Ich will dann bis Juli 2021 Elternzeit nehmen und 19,5 Std arbeiten. Die Frage war, was passieren würde wenn ich (ungeplant) vor Juli 2020 wieder schwanger wäre. Ich würde es nicht drauf anlegen, die Elternzeit 2020 auslaufen zu lassen weil ich auf ein BV spekuliere, sondern will es demnächst beantragen und wollte vorher alle Eventualitäten bedenken.
Danke für die Rückmeldung

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Doch noch eine kurze Frage. Wenn die 19,5 Std genehmigt sind, ich aber vor deren Beginn ein BV bekäme (sagen wir mal, Juni 2020), wie sähe es dann aus?
Ich muss alle Varianten genau durchrechnen weil wir einen Engpass in der Betreuung haben werden und ich Resturlaub etc genau planen muss

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